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Balkonkraftwerk in der Mietwohnung: Zustimmung und Montage klären

09.10.2026

Mieter können für bauliche Veränderungen zur Stromerzeugung mit Steckersolargeräten grundsätzlich die Erlaubnis des Vermieters verlangen; der Anspruch hat Grenzen. Wer Montageart, Befestigung und Rückbau vorab konkret beschreibt, kann die Zustimmung nachvollziehbar klären.

Erst klären, ob die Montage eine bauliche Veränderung ist

Bei einer Mietwohnung ist der entscheidende erste Schritt nicht der Kauf, sondern die konkrete Montageidee. § 554 BGB nennt Steckersolargeräte ausdrücklich: Für eine bauliche Veränderung zur Stromerzeugung können Mieter grundsätzlich die Erlaubnis des Vermieters verlangen. Das ist ein Anspruch auf Prüfung und Erlaubnis, keine pauschale Freigabe jeder Halterung. Der Anspruch besteht zudem nicht, wenn die Maßnahme dem Vermieter nach Abwägung der Interessen nicht zugemutet werden kann. [§ 554 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html) Die Gesetzesbegründung unterscheidet außerdem zwischen einer Befestigung, die die Substanz der Mietsache verändert, und einer Montage ohne Substanzänderung. Im zweiten Fall soll es weiterhin auf den vertragsgemäßen Gebrauch ankommen. Daraus folgt nicht automatisch, dass jedes geklemmte Modul ohne Rücksprache zulässig ist: Mietvertrag, Hausordnung und konkrete Nutzung können für die Einordnung wichtig sein. [Begründung des Gesetzentwurfs](https://dserver.bundestag.de/brd/2023/0508-23.pdf)

Die Anfrage an den Vermieter konkret machen

Statt nur um ein allgemeines „Balkonkraftwerk“ zu bitten, schicken Sie eine kurze, prüfbare Beschreibung. Nennen Sie Gerät und Modulmaße, das geplante Gewicht, den genauen Standort sowie die vorgesehene Befestigung. Erklären Sie, ob gebohrt oder geklemmt werden soll, wie Kabel geführt werden und ob Balkonbrüstung oder Fassade verändert würden. Fügen Sie Hersteller-Montageangaben oder eine einfache Skizze bei. Beschreiben Sie auch, wie die Anlage bei Auszug entfernt und eine etwaige Veränderung zurückgebaut werden soll. Fragen Sie ausdrücklich nach schriftlicher Zustimmung zur beschriebenen Ausführung und bitten Sie darum, Abweichungen vorab erneut abzustimmen. Diese Angaben machen es leichter, Schutzinteressen wie Gebäudezustand und Erscheinungsbild gegen Ihr Vorhaben abzuwägen; sie ersetzen aber keine Einzelfallentscheidung.

Befestigung und elektrische Sicherheit getrennt betrachten

Eine Erlaubnis zur Befestigung beantwortet nicht automatisch alle Fragen des Stromanschlusses. Folgen Sie der Anleitung des konkreten Haltesystems und prüfen Sie, ob Brüstung, Geländer und deren Befestigung für die geplante Last geeignet sind. Bei Unsicherheit über Tragfähigkeit, Windbeanspruchung oder sichere Absturzsicherung sollte vor der Montage fachkundiger Rat eingeholt werden; ein Balkon ist kein geeigneter Ort für eine improvisierte Aufhängung. Auch die elektrische Seite gehört dazu: VDE FNN empfiehlt, vor der Installation die Hausinstallation von einer Elektrofachkraft prüfen zu lassen. Klären Sie daher Anschluss, Leitungsführung und mögliche Anforderungen an Steckdose oder Stromkreis separat von der mietrechtlichen Erlaubnis. Die VDE-Hinweise betreffen den sicheren Betrieb, nicht die Zustimmung des Vermieters. [VDE FNN: Steckerfertige PV-Anlagen](https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose)

Balkonmontage in einer Eigentumsanlage

Liegt die Mietwohnung in einer Wohnungseigentumsanlage, kann zusätzlich die Eigentümergemeinschaft betroffen sein. Das WEG räumt Wohnungseigentümern einen Anspruch auf angemessene bauliche Veränderungen zur Stromerzeugung durch Steckersolargeräte ein; über die Durchführung ist im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen. Als Mieter sollten Sie deshalb nicht selbst bei der Gemeinschaft eine Montagegenehmigung voraussetzen: Stellen Sie Ihren Antrag an den Vermieter und fragen Sie, ob dieser eine Abstimmung mit Verwaltung oder Gemeinschaft übernehmen muss. Die mietrechtliche Erlaubnis und interne Beschlüsse der Eigentümer sind unterschiedliche Fragen. [§ 20 WEG](https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__20.html)

Zustimmung, Sicherheit und Rückbau festhalten

Lassen Sie sich die Zustimmung in Textform geben und achten Sie darauf, dass sie genau die besprochene Befestigung, den Ort und die Kabelführung umfasst. Halten Sie fest, wer die Montage vornimmt, wie Schäden gemeldet werden und was beim Auszug zu entfernen ist. Vereinbaren Sie Änderungen nicht nur mündlich mit Hausmeister oder Verwaltung, wenn die Erlaubnis vom Vermieter kommen muss. § 554 BGB erlaubt es dem Mieter, sich im Zusammenhang mit der baulichen Veränderung zur Leistung einer besonderen Sicherheit zu verpflichten. Ob eine solche Sicherheit im Einzelfall verlangt oder vereinbart wird, ist gesondert zu klären. Bei einer Ablehnung bitten Sie um konkrete Gründe und prüfen Sie, ob ein geänderter Montagevorschlag die Bedenken ausräumt. Weil die Zumutbarkeit eine Interessenabwägung ist, hängt die Antwort von den Umständen der Wohnung und der geplanten Montage ab; bei einem Streit kann eine Mieterberatung oder Rechtsberatung helfen. [§ 554 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html)

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
  2. Bundesrat
  3. VDE FNN
  4. Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet