Brandschutz bei PV-Kabelwegen: Durchführungen durch Brandabschnitte planen
09.10.2026
PV-Leitungen dürfen die Schutzwirkung einer Wand nicht durch eine offene Kabelbohrung unterlaufen. Entscheidend sind die passende Abschottung, eine mechanisch geschützte Leitungsführung und die Prüfung der vor Ort geltenden Bauvorgaben.
Erst Bauteil und Rechtsgrundlage klären
Vor dem Bohren sollte feststehen, welches Bauteil durchdrungen wird: etwa eine feuerhemmende Geschossdecke, eine feuerbeständige Wand oder eine Brandwand. Dazu gehören Bauteilaufbau, geforderte Feuerwiderstandsfähigkeit und Lage der PV-Leitung im Gebäude. Die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) beschreibt als Grundprinzip eine Abschottung, deren Feuerwiderstand mindestens dem des durchdrungenen raumabschließenden Bauteils entspricht. Eine Musterregel ist jedoch keine pauschale Detailfreigabe für jedes Gebäude: Planer und Installateur müssen die geltende Landesregelung sowie den genehmigten Brandschutz- und Verwendbarkeitsnachweis des eingesetzten Systems prüfen.
Abschottung passend zum Bauteil auswählen
Eine Kabelbohrung mit irgendeinem Dichtstoff zu verschließen, ist keine belastbare Planung. Die Abschottung muss für den konkreten Anwendungsfall passen: Wand- oder Deckenart, Bauteildicke, Leitungsart und Belegung sind mit dem Nachweis des Systems abzugleichen. Auch spätere Nachbelegungen sind zu berücksichtigen; ein freier Platz im Schott bedeutet nicht automatisch, dass weitere Leitungen zulässig sind. Bei einem einzelnen PV-Kabel durch eine Technikraumwand sollte der Ausführende daher vor Montage prüfen, ob genau diese Kabelart und Einbausituation vom Nachweis gedeckt sind. Dokumentieren Sie Produkt, Einbauort und Ausführung, damit die Abschottung bei späteren Arbeiten identifizierbar bleibt. Die DKE ordnet den Schutz gegen Brände durch elektrische Betriebsmittel in den Kontext der DIN VDE 0100-420 ein.
PV-Leitung über eine Brandwand: Sonderfall am Dach
Eine Dachleitung, die eine Brandwand oberhalb der Bedachung kreuzt, ist nicht dasselbe wie eine Kabeldurchführung durch eine Innenwand. Die MLAR führt PV-Leitungen, die oberhalb des Dachs über Brandwände hinweggeführt werden, als besonderen Fall auf. Bei der Detailplanung darf deshalb nicht aus einer üblichen Wandabschottung auf die Dachlösung geschlossen werden: Verlauf, erforderliche Umhüllung und Abschlüsse müssen nach der geltenden baurechtlichen Regelung und dem projektspezifischen Brandschutzkonzept festgelegt werden. Die Brandschutzplanung sollte die Leitungsführung früh in Dach- und Fassadenpläne aufnehmen, statt sie erst auf der Baustelle zwischen vorhandenen Bauteilen zu improvisieren. Welche konkrete Bauart zulässig ist, ist anhand der vor Ort geltenden Vorgaben zu prüfen.
Mechanischen Schutz und Abnahme mitplanen
Auch ein korrekt gewähltes Schott schützt nicht vor Schäden am Kabel vor oder hinter der Wand. Kanten am Bohrloch, Zug beim Einziehen oder ein zu enger Bogen können die Leitung mechanisch belasten. VdS empfiehlt, Leitungen zu fixieren oder in Kabelführungssystemen zu verlegen. Ein praktischer Ablauf ist: geplanten Verlauf markieren, geeigneten Durchbruch herstellen, scharfkantige Bereiche vermeiden, Leitung ohne Zugschäden einführen und anschließend das nachgewiesene Abschottungssystem entsprechend seiner Einbauanleitung herstellen. Bei der Abnahme sollten Leitung und Schott sichtbar kontrolliert werden; verdeckte Ausführungen sind vor dem Verschließen zu fotografieren und in den Anlagenunterlagen zu verorten. Änderungen am Bestand gehören wieder mit Brandschutzplanung und Elektrofachbetrieb abgestimmt.