EigenstromkompassRatgeberRechner

Dach an einen PV-Betreiber verpachten: Was Hausbewohner prüfen sollten

09.10.2026

Eine Dachpacht trennt Eigentum am Dach und Betrieb der Solaranlage. Für Hausbewohner ist entscheidend, ob zusätzlich ein Stromliefervertrag angeboten wird und wer bei Bau, Zugang und Störungen zuständig ist.

Dachpacht ist nicht gleich Stromvertrag

Bei einer Dachpacht überlässt der Gebäudeeigentümer eine Fläche, während ein anderer Akteur die PV-Anlage errichten und betreiben kann. Diese Rollen können auseinanderfallen: Für die Betreiberstellung zählt nach der Bundesnetzagentur nicht allein, wem Dach und Module gehören, sondern wer die Anlage tatsächlich beherrscht, ihren Betrieb eigenverantwortlich bestimmt und das wirtschaftliche Risiko trägt. Auch Mieter oder Pächter können – je nach Einzelfall – Betreiber sein. Bei Mehrparteienhäusern muss der Anlagenbetreiber zudem nicht Hauseigentümer oder Vermieter sein. Für Bewohner folgt daraus zunächst keine automatische Änderung ihres Strombezugs. Eine Dachpacht für sich genommen ist kein Angebot, den Solarstrom abzunehmen. Fragen Sie die Hausverwaltung daher ausdrücklich: Wird nur eingespeist oder gibt es ein Mieterstromangebot? Wer wäre Vertragspartner, und ist die Teilnahme freiwillig?

Wenn Solarstrom im Haus angeboten wird

Beim Mieterstrom kann der Betreiber den lokal erzeugten Strom an Bewohner liefern; reicht die Sonne oder Leistung nicht aus, kann ergänzender Strom aus dem Netz hinzukommen. Der Anlagenbetreiber wird in diesem Modell zugleich Stromlieferant und muss die damit verbundenen Pflichten erfüllen. Der Mieterstromzuschlag nach EEG bezieht sich auf Strom, der im Gebäude oder im selben Quartier geliefert und verbraucht wird, ohne Netzdurchleitung. Ein einfaches Beispiel: Eine Bewohnerin schließt einen Mieterstromvertrag ab. Mittags kann ein Teil ihres Verbrauchs aus der Dachanlage kommen; abends, wenn diese nicht genug erzeugt, wird zusätzlicher Strom benötigt. Lassen Sie sich daher vorab erklären, ob das Angebot eine Vollversorgung oder nur Solarstrom mit separater Reststromversorgung umfasst, wie die Abrechnung aussieht und welcher Preis für die jeweiligen Mengen gilt. Der PV-Betreiber ist nicht automatisch auch Ihr Stromlieferant; prüfen Sie den Namen des Vertragspartners auf dem Angebot.

Vertrag und Mietverhältnis getrennt prüfen

Bei EEG-geförderten Mieterstromverträgen gelten besondere Verbraucherregeln: Die anfängliche Bindung darf höchstens zwei Jahre betragen, die Kündigungsfrist nach der Erstlaufzeit höchstens einen Monat. Grundsätzlich darf dieser Stromvertrag nicht an den Mietvertrag gekoppelt werden; die Bundesnetzagentur führt für bestimmte Wohnformen Ausnahmen auf. Diese Vorgaben betreffen geförderten Mieterstrom, nicht pauschal jede Dachpacht oder jedes sonstige Strommodell. Praktisch heißt das: Unterschreiben Sie nicht nur auf Grundlage eines Hinweises im Mietvertrag. Fordern Sie einen eigenständigen Vertrag mit Lieferant, Laufzeit, Preis, Kündigung, Abrechnung und Regelung für fehlende Solarleistung an. Fragen Sie außerdem, was beim Auszug geschieht und ob ein Lieferantenwechsel möglich ist. Im Zweifel hängt die Einordnung von Modell und konkreter Vertragsgestaltung ab.

Baustelle, Zugang und spätere Dacharbeiten vorab klären

Unabhängig vom Stromtarif wirkt sich eine Anlage im Alltag oft durch Errichtung, Wartung oder spätere Reparaturen am Gebäude aus. Vor Beginn sollten Eigentümer und Betreiber schriftlich festhalten, wann und über welchen Weg Dach und Technikräume betreten werden dürfen, wie Bewohner über Arbeiten informiert werden und an wen sie sich bei Schäden oder Störungen wenden. Das sind keine pauschalen gesetzlichen Folgen jeder Dachpacht, sondern sinnvolle Punkte für die konkrete Vereinbarung und Hauskommunikation. Bewohner können die Hausverwaltung um einen kurzen Ablaufplan bitten: voraussichtliche Bauphase, Ansprechpartner, Umgang mit kurzfristigem Zugang und Verfahren bei Dachsanierung oder Austausch der Anlage. Eine klare Zuständigkeitsliste verhindert, dass Bewohner bei Problemen zwischen Vermieter und PV-Firma weiterverwiesen werden. Die eigentliche Dachpacht sollten Eigentümer unabhängig davon fachkundig prüfen lassen.

Kurze Prüfliste für Bewohner

Vor Zustimmung zu einem zusätzlichen Angebot oder einer Unterschrift helfen diese Fragen: - Ist die geplante Maßnahme nur eine Dachverpachtung oder wird zugleich Strom geliefert? - Wer betreibt die Anlage und wer ist Vertragspartner der Bewohner? - Ist Mieterstrom gefördert, und welche Laufzeit- und Kündigungsbedingungen gelten? - Wie werden Solarstrom, Reststrom, Zähler und Abrechnung erklärt? - Wer organisiert Bau- und Wartungszugang, und wer ist Ansprechstelle bei Schäden? Die Quellen beschreiben Betreiber- und Mieterstrommodelle, nicht die individuellen Folgen eines konkreten Hauses. Vertragsklauseln zu Dachzugang, Instandsetzung, Versicherung, Haftung und Rückbau sollten deshalb am konkreten Gebäude und Vertrag geprüft werden. So bleibt die zentrale Unterscheidung klar: Die Dachpacht regelt die Nutzung des Dachs; ein Stromliefervertrag regelt den Bezug durch die Bewohner.

Quellen

  1. Bundesnetzagentur
  2. Bundesnetzagentur
  3. Bundesnetzagentur
  4. Bundesministerium der Justiz