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Dynamischen Stromtarif nachrechnen: den gewichteten Bezugspreis ermitteln

09.10.2026

Der richtige Durchschnittspreis eines dynamischen Tarifs ergibt sich nicht aus dem ungewichteten Mittel der angezeigten Preise, sondern aus Kosten je Intervall geteilt durch den gesamten Netzbezug. Die Anleitung zeigt die Rechnung, ordnet Grundpreis und Preisbestandteile ein und erklärt, weshalb ein standardisiertes Lastprofil keine individuelle Abrechnung ersetzt.

Warum ein einfacher Durchschnitt täuschen kann

Bei einem dynamischen Tarif kann sich der Arbeitspreis innerhalb eines Tages mehrfach ändern. Für die tatsächlich bezogene Kilowattstunde zählt deshalb der Preis im jeweiligen Abrechnungsintervall – nicht der Tageshöchstwert und auch nicht automatisch der Mittelwert aller veröffentlichten Börsenpreise. Die Bundesnetzagentur nennt als Beispiel eine Abrechnung im 15-Minuten-Rhythmus; maßgeblich sind jedoch die Zeitauflösung und die Preisformel Ihres konkreten Vertrags. Der Unterschied ist wichtig: In einem Intervall, in dem Sie kaum Strom beziehen, wirkt ein hoher Preis nur wenig auf den Monatsdurchschnitt. Ein niedriger Preis in einer Stunde mit großem Verbrauch dagegen drückt ihn deutlich. Gesucht ist daher ein verbrauchsgewichteter Durchschnitt, der das persönliche Bezugsprofil abbildet.

Die Formel für den gewichteten Bezugspreis

Ordnen Sie jedem Abrechnungsintervall zwei Werte zu: den dortigen Netzbezug in Kilowattstunden und den für dasselbe Intervall vertraglich geltenden Arbeitspreis in Cent je Kilowattstunde. Multiplizieren Sie beide Werte je Intervall und addieren Sie die Kostenbeiträge. Teilen Sie die Summe anschließend durch die Summe aller bezogenen Kilowattstunden: **Gewichteter Bezugspreis = Σ (Bezugᵢ × Arbeitspreisᵢ) ÷ Σ Bezugᵢ** Das Ergebnis steht in ct/kWh. Für die Prüfung eines Monats kann man alternativ zuerst die Intervallkosten in Euro summieren und diese Summe durch die Monats-kWh teilen. Wichtig ist, überall dieselbe Periode und dieselbe Preisbasis zu verwenden. Ist der vom Anbieter ausgewiesene Intervallpreis bereits der komplette variable Arbeitspreis, nehmen Sie diesen. Wenn die App nur einen Börsenwert zeigt, darf er nicht ungeprüft mit dem Endkunden-Arbeitspreis gleichgesetzt werden.

Ein kleines Rechenbeispiel

Angenommen, in einem Beispielzeitraum beziehen Sie 0,5 kWh zu 20 ct/kWh und 1,5 kWh zu 40 ct/kWh. Die variablen Kosten betragen 0,5 × 20 = 10 Cent und 1,5 × 40 = 60 Cent, zusammen also 70 Cent. Bei insgesamt 2 kWh ergibt das 70 ÷ 2 = **35 ct/kWh**. Das ungewichtete Mittel der zwei Preise läge bei 30 ct/kWh und wäre hier falsch: Es gäbe beiden Intervallen dasselbe Gewicht, obwohl in einem davon dreimal so viel Strom bezogen wurde. Die Beispielwerte sind frei gewählt und keine Aussage über aktuelle Markt- oder Tarifpreise.

Das passende Bezugsprofil finden – auch mit PV

Für eine eigene Nachrechnung brauchen Sie möglichst zeitaufgelöste Messwerte für denselben Zeitraum wie die Preise. Nutzen Sie den gemessenen Netzbezug je Intervall, nicht bloß den Jahresverbrauch oder den Gesamtstrombedarf des Haushalts. Bei einer Photovoltaikanlage ist für den Bezugspreis nur die Strommenge relevant, die tatsächlich aus dem Netz kommt; selbst genutzter Solarstrom ist kein Netzbezug zu einem dynamischen Lieferpreis. Achten Sie darauf, dass Zeitstempel, Zeitzone und Intervallgrenzen von Messwerten und Preisliste übereinstimmen. Ein veröffentlichter Vergleich kann eine nützliche Orientierung sein, ersetzt diese persönliche Rechnung aber nicht. Die SMARD-Modellierung verwendet ein standardisiertes SLP-Lastprofil und bildet keine individuelle Reaktion auf Preissignale ab. Wer Lasten verschiebt, PV-Strom selbst nutzt oder ein anderes Verbrauchsmuster hat, kann deshalb auf einen anderen gewichteten Wert kommen.

Grundpreis, Rechnung und Aussagegrenzen

Der gewichtete Bezugspreis der Formel ist der durchschnittliche variable Arbeitspreis. Er ist nicht automatisch der vollständige Durchschnitt aller Stromkosten: Der monatliche Grundpreis kommt separat hinzu. Für einen Kostenvergleich können Sie den Grundpreis des betrachteten Monats zu den errechneten variablen Kosten addieren und die Gesamtsumme durch die bezogenen Kilowattstunden teilen. Achten Sie außerdem darauf, ob der Anbieter einen zusätzlichen festen Service- oder Messpreis berechnet und ob dieser im Vergleich berücksichtigt werden soll. Zum Gegencheck der Abrechnung prüfen Sie den abgerechneten Zeitraum, die Zählerstandsermittlung und die ausgewiesene Verbrauchsmenge. Vergleichen Sie die verwendeten Intervallpreise mit der Preisformel im Vertrag und fragen Sie beim Lieferanten nach, wenn Messintervall, Schätzung oder ein Zuschlag unklar bleiben. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Stromlieferanten dynamische Tarife anbieten; daraus folgt aber nicht, dass jeder Vertrag dieselben Preisbestandteile oder dieselbe Abrechnungsmethode verwendet.

Quellen

  1. SMARD – Bundesnetzagentur
  2. Bundesnetzagentur
  3. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
  4. Bundesnetzagentur