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Elektrische und thermische Wärmepumpenleistung: Angebote richtig lesen

09.10.2026

Ein Wärmepumpenangebot ist nur vergleichbar, wenn Heizleistung und elektrische Aufnahmeleistung samt Prüfbedingungen getrennt ausgewiesen sind.

Zwei kW-Angaben, zwei verschiedene Dinge

In einem Angebot können mehrere Leistungswerte in Kilowatt stehen, doch sie beschreiben nicht dasselbe. Die thermische Heizleistung ist die Wärme, die das Gerät an den Heizkreis abgibt. Die elektrische Leistungsaufnahme ist die elektrische Leistung, die es dafür aufnimmt. Die Verbraucherzentrale warnt ausdrücklich davor, den elektrischen Leistungsbezug mit der Heizleistung gleichzusetzen. Prüfen Sie deshalb, ob das Angebot beide Werte getrennt aufführt und ob sie sich auf dieselbe Betriebsbedingung beziehen. Ein schlichtes Rechenbeispiel verdeutlicht das Verhältnis: Liefert ein Gerät an einem bestimmten Prüfpunkt 8 kW Wärme und nimmt dabei 2 kW Strom auf, beträgt der COP an genau diesem Punkt 4. Das ist nur ein Rechenbeispiel, keine Prognose für ein bestimmtes Haus. Der COP ist ein Verhältnis am Prüfpunkt; er sagt nicht allein voraus, wie viele Kilowattstunden die Anlage über ein ganzes Jahr verbraucht.

Betriebspunkt mitlesen, nicht nur die Modellgröße

Ein Zahlenwert ohne Bedingungen ist bei der Wärmepumpe unvollständig. Der COP lässt sich nur für einen konkreten Prüfpunkt angeben. Bei den senkenseitigen Temperaturen sind nach dem Bundesverband Wärmepumpe häufig 35 °C oder 55 °C relevant. Bei Luft-Wasser-Geräten ist außerdem die Quellentemperatur wichtig. Angebote und Datenblätter sollten deshalb erkennen lassen, für welche Quell- und Vorlauftemperatur Heizleistung und elektrische Aufnahme gelten. Vergleichen Sie nicht den COP eines Angebots mit dem eines anderen, wenn die Bezugspunkte verschieden sind. Auch eine hohe Nenn-Heizleistung an einem milden Prüfpunkt beantwortet nicht automatisch, wie viel Wärme das Gerät bei der für Ihr Haus maßgeblichen kalten Außentemperatur und benötigten Vorlauftemperatur liefert. Bitten Sie um den passenden Tabellenwert oder eine nachvollziehbare Leistungskurve.

Heizlast ist die Gebäudeseite des Vergleichs

Die Heizlast beschreibt, welche Wärmeleistung das Gebäude unter den maßgeblichen Auslegungsbedingungen benötigt. Der BWP führt die Heizlast nach DIN EN 12831-1, die Vorlauftemperatur, Produktdaten und Trinkwassererwärmung als Eingangsgrößen einer Auslegung auf. Ein Angebotsvergleich wird daher aussagekräftiger, wenn die berechnete Gebäudeheizlast neben der verfügbaren Wärmepumpenleistung steht – und nicht bloß eine grobe Quadratmeter-Faustformel. Ein überschlägiger Onlinewert kann eine erste Orientierung geben, ersetzt aber nicht die ausführliche Heizlastberechnung. Der BWP-Heizlastrechner weist diese Einschränkung ausdrücklich aus. Fragen Sie daher nach, auf welcher Berechnung die im Angebot angesetzte Heizlast beruht und ob Warmwasser als eigener Bedarf oder über eine Auslegungsannahme berücksichtigt wurde.

Bei kalter Luft ändert sich die verfügbare Leistung

Bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe sind die Außentemperaturen Teil der Leistungsfrage: Der BWP beschreibt, dass die Effizienz mit sinkender Außentemperatur abnimmt. An besonders kalten Tagen kann je nach Auslegung und benötigter Heizleistung ein integrierter Elektroheizstab unterstützen. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Heizstab häufig läuft; entscheidend ist, was das konkrete Gerät in der konkreten Anlage leisten soll. Lassen Sie deshalb im Angebot den vorgesehenen Bivalenzpunkt beziehungsweise den Einsatz des Zusatzheizers erläutern: Bei welcher Außentemperatur soll Unterstützung einsetzen, welche Leistung hat sie, und ist dieser Stromverbrauch in der Verbrauchsabschätzung berücksichtigt? Eine pauschale Aussage wie „10 kW Wärmepumpe“ reicht für diese Fragen nicht.

Eine kurze Prüfliste für das Angebot

Vor der Entscheidung sollten Sie folgende Angaben nebeneinanderlegen: (1) Gebäudeheizlast und Grundlage ihrer Ermittlung, (2) erforderliche Vorlauftemperatur, (3) thermische Heizleistung des Geräts an passenden Temperaturpunkten, (4) dazugehörige elektrische Leistungsaufnahme und COP, sowie (5) Leistung und Betriebslogik eines möglichen Heizstabs. Prüfen Sie bei jeder Zahl, ob sie sich auf das ganze System oder nur auf das Wärmepumpenaggregat bezieht; Pumpen, Ventilator und Zusatzheizung können in Tabellen getrennt behandelt werden. Eine belastbare Angebotsklärung ist kein Wettbewerb um den höchsten COP- oder kW-Wert. Sie besteht darin, die Leistung des Geräts mit der berechneten Gebäudelast, den erforderlichen Temperaturen und dem vorgesehenen Betrieb zusammenzuführen. Fehlt eine dieser Angaben, bitten Sie um Ergänzung, statt aus einer einzelnen Kennzahl auf die Eignung oder den Jahresverbrauch zu schließen.

Quellen

  1. Verbraucherzentrale
  2. Bundesverband Wärmepumpe (BWP)
  3. Bundesverband Wärmepumpe (BWP)
  4. Bundesverband Wärmepumpe (BWP)
  5. Bundesverband Wärmepumpe (BWP)