Entgangene Einspeisevergütung: Den Wert selbst genutzten Stroms korrekt bestimmen
09.10.2026
Selbst verbrauchter Solarstrom spart Netzbezug, bringt aber keine Einspeisevergütung für dieselbe Kilowattstunde. Der wirtschaftliche Mehrwert ergibt sich deshalb aus der Differenz zwischen vermiedenem Arbeitspreis und entgangener Vergütung. So rechnen Sie transparent, vermeiden den häufigen Vergleich mit dem gesamten Strompreis und erkennen, welche Zusatzkosten Sie getrennt betrachten müssen.
Der entgangene Betrag ist nicht der Wert des Eigenverbrauchs
Wer eine Kilowattstunde Solarstrom selbst nutzt, vermeidet damit einen entsprechenden Netzbezug. Gleichzeitig kann genau diese Kilowattstunde nicht mehr eingespeist und vergütet werden. Der Stromwert für die Eigenverbrauchsrechnung ist daher nicht einfach der Haushaltsstrompreis: Entscheidend ist, was nach Abzug der entgangenen Einspeisevergütung übrig bleibt. Das ist der zusätzliche Vorteil gegenüber dem Verkauf derselben erzeugten Kilowattstunde ans Netz. Für die marginale Rechnung gilt: **Wert einer zusätzlich selbst genutzten kWh = vermiedener Arbeitspreis − entgangene Einspeisevergütung.** Die Verbraucherzentrale beschreibt diesen Kostenvorteil als Differenz aus Arbeitspreis und EEG-Vergütung. Das EEG knüpft die Einspeisevergütung an Strom, der tatsächlich ins Netz gelangt. Eigenverbrauch und Einspeisung sind somit alternative Verwendungen derselben Kilowattstunde.
So rechnen Sie mit einem nachvollziehbaren Beispiel
Nehmen wir beispielhaft an, Ihr variabler Haushaltsstrom-Arbeitspreis beträgt 30 Cent je kWh und Ihre für die eingespeiste Energie geltende Vergütung 8 Cent je kWh. Das sind hier Rechenannahmen, keine allgemeingültigen Marktwerte. Wenn Sie eine weitere Kilowattstunde direkt nutzen, vermeiden Sie 30 Cent Netzbezug, verzichten aber auf 8 Cent Einspeiseerlös. Der rechnerische Mehrwert gegenüber dem Einspeisen beträgt **30 − 8 = 22 Cent**. Für 500 kWh zusätzlichen Eigenverbrauch im Jahr wären das unter diesen Annahmen 110 Euro. Achten Sie darauf, nicht 30 Cent als „Wert“ auszuweisen, wenn die Frage lautet, ob sich die Umleitung vom Netzverkauf zum Eigenverbrauch lohnt: Die 8 Cent wären bei Einspeisung ebenfalls erzielt worden.
Den passenden Preis und Vergütungssatz einsetzen
Setzen Sie beim Netzstrom den variablen Arbeitspreis Ihres Tarifs ein, nicht den gesamten Rechnungsbetrag geteilt durch den Jahresverbrauch. Grundpreise bleiben normalerweise auch dann bestehen, wenn Sie weniger Strom beziehen; eine zusätzliche selbst genutzte Kilowattstunde senkt diese nicht unmittelbar. Bei Tarifen mit zeitabhängigen Preisen ist für eine präzise Betrachtung der Preis im jeweiligen Verbrauchszeitraum maßgeblich. Die Vergütung muss zur Anlage und ihrem Inbetriebnahmezeitpunkt passen. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass der Fördersatz von Inbetriebnahme und installierter Leistung abhängt und veröffentlicht dafür nach Zeiträumen gestaffelte Fördersätze. Prüfen Sie deshalb den tatsächlichen Satz Ihrer Anlage und die für den betrachteten Zeitraum geltenden Regeln, statt einen aktuellen Tabellenwert ungeprüft auf ältere Anlagen zu übertragen.
Eigenverbrauch ist nicht automatisch kostenlos: Prüfliste
Die Differenzrechnung beantwortet eine eng umrissene Frage: Wie viel besser ist es, eine vorhandene Solar-kWh selbst zu nutzen, statt sie einzuspeisen? Sie ist noch keine vollständige Wirtschaftlichkeitsrechnung für Speicher, Wallbox oder Energiemanagement. Zusätzliche Investitions-, Betriebs- oder Speicherverluste müssen Sie separat berücksichtigen. Bei einem Speicher ist außerdem nicht jede erzeugte Kilowattstunde gleich einer später nutzbaren Kilowattstunde; für eine Investitionsentscheidung zählt der zusätzlich nutzbare Strom abzüglich der dafür anfallenden Kosten. Prüfen Sie in der eigenen Rechnung: (1) die zusätzlich selbst nutzbare Solarstrommenge, nicht die gesamte Jahresproduktion; (2) den tatsächlich vermiedenen Arbeitspreis; (3) die gültige Einspeisevergütung Ihrer Anlage; und (4) die Mehrkosten für Speicher oder Steuertechnik. Multiplizieren Sie die Differenz aus Arbeitspreis und Vergütung mit den zusätzlichen Eigenverbrauchs-kWh und ziehen Sie weitere Mehrkosten gesondert ab. Das Ergebnis ist eine Näherung, keine Renditegarantie; Tarif, Vergütungsbedingungen und tatsächlich nutzbare Energiemenge können es verändern.