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Mieterstromvertrag prüfen: Preis, Laufzeit und Reststromversorgung verstehen

09.10.2026

Bei EEG-gefördertem Mieterstrom gelten besondere Regeln für Preis und Vertragsbindung; außerdem muss die Versorgung auch bei fehlendem Solarstrom geklärt sein. Diese Anleitung zeigt, welche Tarifwerte und Vertragsangaben Sie vergleichen sollten.

Zuerst das Modell einordnen

Der Begriff Mieterstrom wird für unterschiedliche Versorgungskonzepte verwendet. Die besonderen Regeln des § 42a Energiewirtschaftsgesetz beziehen sich auf die Belieferung mit Mieterstrom im Sinne der dort genannten EEG-Bestimmung. Prüfen Sie deshalb im Angebot oder Vertrag, ob es sich tatsächlich um dieses Modell handelt; ein ähnlich klingender Tarif ist nicht automatisch gleich geregelt. Den gesetzlichen Ausgangspunkt finden Sie in [§ 42a EnWG](https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__42a.html). Für die Prüfung lohnt es sich, die Vertragsunterlagen und die Preisblätter getrennt zu betrachten: Der Vertrag beschreibt Bindung und Kündigung, das Preisblatt sollte zeigen, was für jede gelieferte Kilowattstunde und gegebenenfalls als Grundpreis anfällt.

Preisobergrenze richtig vergleichen

Bei gefördertem Mieterstrom darf der Strompreis die gesetzliche Obergrenze von 90 Prozent des im jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs nicht überschreiten. Maßgeblich ist also nicht irgendein bundesweiter Durchschnitt oder ein beliebiger Online-Tarif, sondern der örtliche Referenzwert. Die [Bundesnetzagentur erläutert die Preisgrenze](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Vertragsarten/Mieterstrom/start.html). Praktisch: Bitten Sie um die aktuelle Preisangabe der Grundversorgung am Wohnort und legen Sie die Mieterstrompreise daneben. Vergleichen Sie Grundpreis mit Grundpreis und Arbeitspreis mit Arbeitspreis; kontrollieren Sie zusätzlich, ob die Abrechnung noch Mess- oder sonstige Entgelte ausweist. Entscheidend ist, welche Beträge laut Vertrag tatsächlich für die Stromlieferung zu zahlen sind. **Rechenbeispiel (nur zur Veranschaulichung):** Betrüge ein örtlicher Arbeitspreis 40 Cent je Kilowattstunde, entsprächen 90 Prozent davon 36 Cent. Ein Grundpreis von 12 Euro im Monat entspräche bei derselben Rechenweise 10,80 Euro. Das sind hypothetische Zahlen, keine aktuellen Tarife. Erfragen Sie die örtlichen Werte und achten Sie darauf, dass beide Preisangebote dieselben Bestandteile und Einheiten verwenden.

Reststrom: Wer liefert, wenn die Anlage nicht reicht?

Eine Solaranlage am Gebäude deckt nicht zwangsläufig jederzeit den gesamten Haushaltsbedarf. Prüfen Sie daher, wie der Vertrag den zusätzlichen Netzstrom – häufig Reststrom genannt – in die Belieferung einbezieht und wer dafür zuständig ist. Nach der [FAQ der Bundesnetzagentur](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Vertragsarten/Mieterstrom/faq_table.html?nn=686258) müssen Mieter für diese Versorgung keinen weiteren Liefervertrag mit einem anderen Anbieter abschließen. Achten Sie im Vertrag darauf, ob für lokal erzeugten Strom und ergänzenden Strom unterschiedliche Arbeitspreise gelten, wie die Mengen erfasst werden und ob der genannte Preis die gesamte Lieferung umfasst. Fragen Sie bei unklaren Preisblättern schriftlich nach, bevor Sie zustimmen.

Laufzeit und Kündigung nicht übersehen

Bei einem Verbraucher-Mieterstromvertrag ist eine Bindung von mehr als zwei Jahren unwirksam. Das ist eine Höchstgrenze für die anfängliche Vertragsbindung, keine Empfehlung, die Laufzeit auszuschöpfen. Prüfen Sie ebenso, was nach der Erstlaufzeit geschieht und zu welchem Termin Sie kündigen müssen. Die [gesetzliche Regelung](https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__42a.html) enthält daneben Vorgaben zur Verlängerung und Kündigungsfrist. Markieren Sie im Vertragsdokument Beginn, Erstlaufzeit, Verlängerungsregel, Kündigungstermin und Frist. Die Bundesnetzagentur nennt diese Angaben sowie Preise und Preisanpassung als wichtige Vertragsinformationen bei Energielieferverträgen. Nutzen Sie die [Übersicht zum Vertragsabschluss](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Vertragsarten/vertragsabschluss_table.html?nn=1075382) als Leseliste. Wenn mehrere Dokumente gelten, etwa Vertrag, Preisblatt und AGB, gleichen Sie widersprüchliche Angaben ab und lassen Sie offene Punkte vom Lieferanten schriftlich bestätigen.

Kurzer Prüfablauf vor der Unterschrift

1. **Modell benennen lassen:** Ist es EEG-geförderter Mieterstrom im Sinne des § 42a EnWG? 2. **Preise nebeneinanderlegen:** Örtliche Grundversorgung und Mieterstrom mit denselben Preisbestandteilen vergleichen; das Beispiel oben nur als Rechenhilfe verstehen. 3. **Reststrom klären:** Ist er Teil der Belieferung, wie wird er abgerechnet und wer ist Ihr Vertragspartner? 4. **Bindung prüfen:** Laufzeit, Verlängerung, Kündigungstermin und Kündigungsfrist im Vertrag notieren. 5. **Abweichungen schriftlich klären:** Wenn Preisblatt oder AGB einen anderen Eindruck als das Angebot vermitteln, vor Abschluss eine eindeutige Erläuterung verlangen. Die Obergrenze und die Höchstlaufzeit betreffen die gesetzlich geregelte Mieterstrom-Konstellation. Bei Zweifeln darüber, ob der eigene Vertrag darunter fällt oder wie eine Klausel im Einzelfall wirkt, kann eine Verbraucherberatung oder rechtliche Beratung helfen.

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz, Gesetze im Internet
  2. Bundesnetzagentur
  3. Bundesnetzagentur
  4. Bundesnetzagentur