Modulleistung und Wechselrichtergrenze beim Balkonkraftwerk unterscheiden
09.10.2026
Die Modulleistung beschreibt die DC-Nennleistung der Solarmodule, die Wechselrichterleistung begrenzt die AC-Seite. Für Steckersolargeräte gelten unterschiedliche EEG-Grenzen und Anschlussregeln.
Zwei Leistungen, zwei Seiten der Anlage
Bei einem Balkonkraftwerk stehen häufig zwei Zahlen nebeneinander: die Modulleistung in Watt peak (Wp) und die Wechselrichterleistung in Voltampere (VA). Sie messen nicht dieselbe Stufe. Wp bezeichnet die Nennleistung der Module auf der Gleichstromseite unter festgelegten Prüfbedingungen. Der Wechselrichter nimmt diesen Gleichstrom auf und wandelt ihn in netzkompatiblen Wechselstrom um. Die Leistungsangabe des Wechselrichters beschreibt damit die Grenze seiner AC-Seite, nicht die Summe der auf den Modulen aufgedruckten Wp. [Das US-Energieministerium erklärt die DC-zu-AC-Funktion des Wechselrichters](https://www.energy.gov/cmei/systems/solar-integration-inverters-and-grid-services-basics).
Was 2.000 Wp und 800 VA praktisch bedeuten
Für die Steckersolar-Sonderregelung im EEG sind bis zu 2 kW installierte Modulleistung und bis zu 800 VA Wechselrichterleistung vorgesehen. Das sind zwei eigenständige Obergrenzen, keine Umrechnung und kein Versprechen, dass 2 kW als Haushaltsstrom ankommen. Beispiel: Vier Module mit je 500 Wp ergeben zusammen 2.000 Wp auf der DC-Seite. Werden sie mit einem Wechselrichter der 800-VA-Klasse verbunden, begrenzt dessen Nennleistung die Abgabe auf der AC-Seite. Bei schwacher Einstrahlung können die Module deutlich unter ihrer Nennleistung bleiben; die größere DC-Angabe macht den Wechselrichter nicht leistungsstärker. Umgekehrt kann ein kurzer sonniger Spitzenzeitraum mehr Modulleistung bereitstellen, als der Wechselrichter auf der AC-Seite abgeben kann. Die beiden Angaben beantworten also unterschiedliche Fragen: Wie groß ist das Modulfeld nach Nennwert? Und wie viel Scheinleistung ist am Wechselrichter vorgesehen? Maßgeblich sind stets die Typenschilder und technischen Unterlagen des konkreten Geräts. [Die gesetzliche Formulierung steht in § 8 EEG](https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__8.html).
VA ist nicht einfach Watt
Die gesetzliche Wechselrichtergrenze lautet 800 Voltampere, nicht pauschal 800 Watt. VA ist die Einheit der Scheinleistung; die tatsächlich abgegebene Wirkleistung in Watt hängt unter anderem vom Leistungsfaktor des Geräts ab. Bei vielen Steckersolar-Angeboten werden diese Größen im Alltag verkürzt als „800 Watt“ bezeichnet. Für die Prüfung der EEG-Grenze sollte man dennoch den ausgewiesenen maximalen Scheinleistungswert SAmax in VA heranziehen und nicht die Modulleistung oder eine frei gewählte App-Einstellung. [Die Bundesnetzagentur erläutert die Grenzwerte und die maßgeblichen Angaben](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/Solaranlagen/Balkon_table.html).
Gesetzliche Grenze ist nicht gleich Anschlussregel
Die EEG-Grenze von 2.000 Wp beantwortet nicht allein, welche Steckverbindung für jedes Set zulässig ist. Die VDE-Produktnorm für Steckersolargeräte, veröffentlicht im Dezember 2025, unterscheidet nach Anschlussart: Für den Haushaltsstecker nennt VDE FNN maximal 960 Wp Modulleistung und 800 VA Wechselrichterleistung; eine spezielle Energiesteckvorrichtung eröffnet laut VDE FNN bis zu 2.000 Wp. Das ist für die Kaufentscheidung wichtig: Ein Gerät kann die EEG-Leistungsgrenzen einhalten und trotzdem hinsichtlich Anschlussart, Produktsicherheit oder konkreter Installation weitere Anforderungen haben. Die dort genannten Grenzen sind keine allgemeine Empfehlung, selbst Komponenten zusammenzustellen. [Die aktuellen Anschlussinformationen von VDE FNN](https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose) erläutern außerdem, dass eine Elektrofachkraft die Hausinstallation beurteilen soll.
Vor Kauf und Registrierung prüfen
Vergleichen Sie im Datenblatt nicht nur die aufgedruckten Wp der Module. Prüfen Sie auch die maximale Wechselrichter-Scheinleistung in VA, den zulässigen Anschluss laut Produktunterlagen und ob sich die Anlage per Software oder Schalter auf höhere Werte einstellen lässt. Für die EEG-Grenzen zählt bei wählbaren Betriebsmodi die höchste wählbare Leistung, auch wenn zunächst ein niedrigerer Modus aktiv ist. Außerdem werden mehrere Steckersolargeräte hinter derselben Entnahmestelle zusammengerechnet. Wer also schon ein Gerät betreibt und ein weiteres ergänzt, sollte Modulleistung und Wechselrichterleistung beider Geräte zusammen prüfen. Im Zweifelsfall sind Datenblatt, Bundesnetzagentur-Information und Beratung durch eine Elektrofachkraft sinnvoller als die Annahme, eine Drosselung oder ein kleinerer Momentanwert mache eine Überschreitung unproblematisch. [Die FAQ der Bundesnetzagentur erklärt die Zusammenrechnung und den Umgang mit Leistungsmodi](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/Solaranlagen/Balkon_table.html).