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PV-Erweiterung melden: Netzbetreiber und Registerdaten gemeinsam aktualisieren

09.10.2026

Wer eine Photovoltaikanlage erweitert, sollte Netzanschlussbegehren und MaStR-Einträge als zwei getrennte, aufeinander abgestimmte Schritte behandeln. Besonders wichtig: Ein Zubau neuer Module wird im Register nicht einfach als Leistungserhöhung der bestehenden Solareinheit eingetragen.

Zwei Meldespuren statt einer Sammelmeldung

Bei einer Erweiterung laufen zwei Aufgaben parallel, aber sie sind nicht dasselbe: Die technische Anschlussfrage gehört zum Netzbetreiber; die Stammdatenpflege erfolgt im Marktstammdatenregister (MaStR). Ein Begehren auf Anschlussänderung oder Erweiterung zur Erhöhung der installierten Leistung fällt ausdrücklich unter § 8 EEG. Daneben müssen Änderungen der registrierten Daten fristgerecht im MaStR nachgeführt werden. Wer nur eines davon erledigt, hat die andere Spur nicht automatisch mitabgedeckt. [EEG § 8](https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__8.html), [MaStRV § 7](https://www.gesetze-im-internet.de/mastrv/BJNR084210017.html)

Vor dem Zubau: Daten zusammentragen und Netzbetreiber ansprechen

Bevor Module montiert werden, halten Sie für Ihre Anfrage zumindest den geplanten Zubau, den Standort, den voraussichtlichen Inbetriebnahmezeitpunkt und die Angaben zur vorhandenen Anlage bereit. Das ist eine praktische Vorbereitung, keine abschließende gesetzliche Formularliste: Der EEG-Zeitplan soll gerade benennen, welche Informationen der Netzbetreiber noch benötigt. Bitten Sie deshalb um Mitteilung der Bearbeitungsschritte und der noch offenen Angaben, statt anzunehmen, eine formlose Nachricht genüge in jedem Netzgebiet. Klären Sie zugleich, ob die geplante Erweiterung Anschluss- oder Messkonfiguration betrifft. Die konkreten technischen Nachweise und Abläufe richten sich nach dem Anschlussfall und den Anforderungen des Netzbetreibers. [EEG § 8](https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__8.html)

Zubau ist im MaStR nicht einfach eine höhere Bestandsleistung

Die häufige Stolperfalle liegt im Register: Werden am gleichen Standort zusätzliche Module zugebaut und handelt es sich nicht um Ersatz, verlangt die MaStR-Webhilfe eine weitere Stromerzeugungseinheit mit eigenem Inbetriebnahmedatum. Für sie legt der Registrierungsassistent auch eine weitere EEG-Anlage an. Die bisherige Solareinheit wird nicht einfach auf die neue Gesamtleistung hochgesetzt; der Leistungsänderungsdialog bei Solaranlagen dient dort nur für Reduzierungen. Das ist wichtig, weil eine technisch plausible Gesamtsumme nicht automatisch die richtige Registerstruktur ergibt. Beispiel: Eine bestehende Dachanlage erhält später zusätzliche Module auf derselben Adresse. Behandeln Sie den späteren Zubau als neuen Registervorgang und bewahren Sie die Zuordnung zur bestehenden Anlage, statt deren Einheit pauschal umzuschreiben. [MaStR-Webhilfe](https://vorschau.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/verwaltungEinheitDatenaenderung.html)

Einheit und EEG-Anlage anschließend getrennt prüfen

Kontrollieren Sie nach dem Registervorgang sowohl die technische Einheit als auch die zugehörigen Angaben der EEG-Anlage. Die MaStR-Webhilfe weist ausdrücklich darauf hin, dass deren Leistungsangaben nicht automatisch mit den Einheitsdaten geändert werden. Gehen Sie daher die relevanten Reiter einzeln durch und prüfen Sie, ob die Werte zur tatsächlich installierten Konfiguration passen. Die Netzanschlussdaten sind ein Sonderfall: Nach der ersten Netzbetreiberprüfung kann der Betreiber sie nicht selbst ändern; dafür ist der Netzbetreiber zuständig. Eine Differenz in diesen Feldern lässt sich also nicht zwingend durch erneutes Bearbeiten des eigenen MaStR-Eintrags beheben. [MaStR-Webhilfe](https://vorschau.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/verwaltungEinheitDatenaenderung.html)

Frist, Belege und Grenzen der Faustregel

Für Änderungen registrierter Daten gilt grundsätzlich die Monatsfrist ab Eintritt der Änderung. Setzen Sie sich deshalb einen Wiedervorlagetermin ab Inbetriebnahme und erledigen Sie den Eintrag zeitnah; eine frühe Anfrage beim Netzbetreiber ersetzt die Registerpflege nicht. Heben Sie Anfrage, Antwort, technische Unterlagen und die Bestätigung Ihrer Registeränderung zusammen auf, damit sich die Angaben später vergleichen lassen. Der Monatszeitraum bezieht sich auf die MaStR-Änderungsregistrierung, nicht pauschal auf jede Abstimmung mit dem Netzbetreiber. Auch sind nicht alle Erweiterungsszenarien gleich: Ersatz beschädigter Module, Leistungsänderung durch Umbau, neuer Wechselrichter oder Zubau an einem anderen Standort können andere Registerdetails auslösen. Bei Abweichungen folgen Sie der passenden MaStR-Hilfe und lassen Sie ungeklärte Anschlussfragen vom zuständigen Netzbetreiber beantworten. [MaStRV § 7](https://www.gesetze-im-internet.de/mastrv/BJNR084210017.html)

Quellen

  1. Marktstammdatenregister, Bundesnetzagentur
  2. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
  3. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz