PV bei Leistungspreisen: Energieersparnis und Spitzenlastwirkung trennen
09.10.2026
Eine Gewerbe-PV-Anlage kann viel Netzstromarbeit verdrängen, ohne den Leistungspreis merklich zu senken. Für den Leistungspreis zählt die höchste verbleibende Netzentnahme des Abrechnungsjahres. Maßgeblich sind deshalb Lastgang, PV-Erzeugung zur Spitzenzeit und die konkrete Tarif- und Messsituation.
Zwei Einsparungen, zwei Messgrößen
Bei Gewerbe-PV lohnt es sich, zwei Effekte getrennt zu rechnen. Der vermiedene Netzbezug in Kilowattstunden senkt zunächst den arbeitsabhängigen Teil der Rechnung. Daneben kann ein Leistungspreis anfallen: Er multipliziert einen Preis je Kilowatt mit der Jahreshöchstleistung der Netzentnahme. Weniger Jahresverbrauch bedeutet daher nicht automatisch weniger Leistungskosten. Umgekehrt kann eine kurze, hohe Bezugsleistung den Leistungspreis prägen, auch wenn die Jahresarbeit durch Solarstrom deutlich sinkt. Die Netzentgelte sind nur ein Bestandteil des Endkundenpreises; Beschaffung, Abgaben und weitere Vertragsbestandteile sind eine separate Rechnung.
Warum die Spitzenzeit entscheidend ist
Für den Leistungseffekt zählt nicht die installierte PV-Leistung auf dem Dach, sondern die verbleibende Entnahme am Netzanschluss im maßgeblichen Messintervall. Eine PV-Anlage senkt diese Entnahme nur dann, wenn sie genau während einer bislang maßgeblichen Spitze Strom liefert. Erzeugt der Betrieb seine höchste Last abends, nachts oder an einem trüben Wintertag, kann eine große Jahresproduktion die Spitze unberührt lassen. Auch eine sonnige Mittagsspitze kann teilweise bestehen bleiben, wenn der Verbrauch gleichzeitig stark ansteigt. Darum gehört zum PV-Ertrag immer der zeitliche Abgleich mit dem Lastgang.
Ein Beispiel ohne falsche Amortisationsversprechen
Angenommen, ein Werk bezieht an seinem bisherigen Jahreshöchstpunkt 180 kW aus dem Netz. Bei diesem 15-Minuten-Intervall liefert die PV-Anlage 30 kW, während alle übrigen Verbraucher unverändert laufen. Der Netzbezug in diesem Intervall läge dann rechnerisch bei 150 kW. Falls kein anderes Intervall des Jahres höher liegt, wäre die gemessene Jahreshöchstleistung um 30 kW niedriger. Ein separat angenommenes Jahresplus von 120.000 kWh PV-Eigenverbrauch könnte zugleich die bezogene Arbeit reduzieren, beweist aber für sich genommen keine Senkung der Spitze. Die Zahlen sind eine Rechenillustration, keine Prognose für einen konkreten Standort.
Lastgang statt Jahres-Summen
Für eine belastbare Vorprüfung sollten Unternehmen die viertelstündlichen Bezugswerte mindestens über ein vollständiges Abrechnungsjahr mit der PV-Erzeugung beziehungsweise einer plausiblen Erzeugungssimulation zusammenführen. Markieren Sie die tatsächliche Jahreshöchstlast und prüfen Sie auch die nächsthöheren Spitzen: Wird nur die höchste einzelne Spitze gekappt, kann ein anderer Zeitpunkt zum neuen Jahresmaximum werden. Aus dem Vergleich von Netzbezug vor und nach PV ergibt sich sowohl die verbleibende Jahresarbeit als auch das neue Leistungsmaximum. Eine Monats- oder Jahresbilanz allein verdeckt diese zeitliche Überlagerung.
Tarif und Grenzen mitprüfen
Vor einer Wirtschaftlichkeitsrechnung gehören das geltende Preisblatt, die Netzebene, die Messart und die Tarifbedingungen auf den Tisch. Netzentgelte unterscheiden sich je nach Faktoren wie Netzebene und Leistungsmessung; neben ihnen können außerdem Stromliefervertrag oder andere Preisbestandteile eigene Regeln haben. Setzen Sie deshalb keinen pauschalen Eurobetrag je vermiedenem Kilowatt an. Multiplizieren Sie eine mögliche Verringerung der Jahreshöchstleistung nur mit dem für den Standort und das Abrechnungsjahr geltenden Leistungspreis. Eine Einsparung bei Energiearbeit und eine mögliche Leistungspreisreduktion sollten in getrennten Zeilen stehen. So bleibt sichtbar, ob das Projekt auch dann trägt, wenn die PV die Spitze kaum beeinflusst.