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PV-Miete beim Hausverkauf: Übernahme, Ablösung und Rückbau klären

09.10.2026

PV-Mietverträge können lange laufen. Deshalb sollte vor dem Hausverkauf geklärt werden, ob der Käufer den Vertrag übernimmt, eine Ablösung möglich ist oder weitere Schritte nötig sind. Maßgeblich sind der konkrete Vertrag und die schriftliche Auskunft des Anbieters.

Zuerst die Vertragsart auseinanderhalten

Eine gemietete PV-Anlage ist nicht automatisch dasselbe wie die Vermietung der Wohnung oder des Hauses. § 566 BGB beschreibt den Eintritt eines Käufers in Rechte und Pflichten aus einem Mietverhältnis über vermieteten Wohnraum. Daraus folgt nicht ohne Prüfung, dass jeder Anlagenmietvertrag beim Hausverkauf einfach auf den Käufer übergeht. Entscheidend ist, wer den PV-Vertrag abgeschlossen hat, welche Übertragungsklausel darin steht und ob der Anbieter einer Vertragsübernahme zustimmen muss. Auch Eigentum und Nutzung sollten getrennt betrachtet werden: Eine Anlage kann auf dem Dach bleiben, obwohl der Mietvertrag noch auf den Verkäufer lautet. Das schafft vermeidbare Unsicherheit über Zahlungen, Wartung und Zuständigkeit. Fordern Sie daher frühzeitig die vollständigen Vertragsunterlagen einschließlich Nachträgen an und lassen Sie offene juristische Fragen individuell prüfen.

Vertragsübernahme ausdrücklich vereinbaren

Wenn der Käufer die PV-Miete übernehmen soll, reicht ein allgemeiner Hinweis auf die Solaranlage im Kaufvertrag nicht. Ein Anbieterbeispiel verdeutlicht den möglichen Ablauf: Enpal nennt für eigene Kunden eine Regelung im notariellen Kaufvertrag, wonach der Käufer in den Mietvertrag eintritt. Das ist eine anbieterbezogene Praxis und keine Garantie, dass andere Anbieter dieselbe Lösung akzeptieren. Lassen Sie sich vom Vertragspartner schriftlich bestätigen, ob die Übernahme möglich ist, welche Voraussetzungen gelten und ab welchem Stichtag sie wirksam sein soll. Im Kaufvertrag sollten die PV-Anlage und der betroffene Mietvertrag eindeutig bezeichnet werden. Halten Sie außerdem fest, wer die Zustimmung einholt und wer bis zum bestätigten Übergang die Monatsraten trägt. Stimmen Anbieterbestätigung und Kaufvertragsentwurf nicht überein, sollte der Entwurf vor der Beurkundung angepasst werden.

Ablösung und Rückbau nicht unterstellen

Kann oder will der Käufer den Vertrag nicht übernehmen, fragen Sie den Anbieter nach einer vorzeitigen Ablösung. Enpal führt für seine eigenen Ablösepreise Restlaufzeit und Anlagengröße als maßgebliche Faktoren an. Daraus lässt sich kein Betrag für andere Anbieter oder Verträge ableiten. Verlangen Sie deshalb ein schriftliches, zeitlich befristetes Angebot und lassen Sie bestätigen, welche Forderungen damit erledigt sind und wann das Eigentum an der Anlage übergeht. Ist eine Ablösung nicht gewünscht oder nicht möglich, prüfen Sie, was der Vertrag zur Beendigung und zum Rückbau sagt. Erfragen Sie schriftlich, ob ein Abbau überhaupt zulässig ist, wer ihn beauftragt und bezahlt und ob die Dachfläche anschließend wiederhergestellt werden muss. Das sind Fragen für den konkreten Vertrag; ein Recht auf kostenfreien Rückbau sollte der Verkäufer nicht einfach voraussetzen. Praktisches Beispiel: Bei noch langer Restlaufzeit können Verkäufer und Käufer zunächst die schriftliche Übernahmebestätigung und ein separates Ablöseangebot gegenüberstellen. Erst dann lässt sich entscheiden, ob der Käufer den Vertrag übernimmt oder ob die Ablösung im Verkaufspreis berücksichtigt werden soll. Das Beispiel enthält keine allgemeine Kosten- oder Wirtschaftlichkeitszusage.

Stromlieferung separat mitdenken

Neben der Miete der Anlage kann ein Vertrag über vor Ort gelieferten Solarstrom bestehen. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass ein Mieterstromvertrag normalerweise durch Kündigung gegenüber dem Mieterstromlieferanten endet. Prüfen Sie daher, ob neben dem PV-Mietvertrag auch ein Stromliefervertrag besteht und ob dieser beim Wechsel der Eigentümer oder Bewohner fortgeführt, geändert oder beendet werden muss. Die Regeln hängen vom jeweiligen Modell und Vertrag ab. Für die Übergabe empfiehlt sich eine vollständige Mappe: PV-Mietvertrag samt Nachträgen, Anbieterantwort zur Übernahme oder Ablösung, Stand der Zahlungen und Laufzeit, Vereinbarungen zu Wartung und Versicherung sowie gegebenenfalls die Stromlieferunterlagen. Verkäufer und Käufer sollten diese Punkte vor dem Notartermin abstimmen und die Verantwortlichkeiten im Kaufvertrag festhalten.

Quellen

  1. Verbraucherzentrale
  2. Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz
  3. Enpal
  4. Bundesnetzagentur