EigenstromkompassRatgeberRechner

Überspannungsschaden an der PV-Anlage: Schutzkonzept und Versicherung prüfen

09.10.2026

Ein Überspannungsschutz senkt das Risiko eines Schadens, garantiert aber keine Versicherungsleistung. Entscheidend sind das konkrete Schutzkonzept, der vereinbarte Versicherungsumfang und belastbare Unterlagen zum Schaden.

Versicherungsschutz ist nicht gleich Schutztechnik

Ein Überspannungsschaden an einer PV-Anlage wirft zwei verschiedene Fragen auf: Was hat den Schaden technisch verursacht – und welcher Schaden ist laut Vertrag versichert? Ein SPD (Surge Protective Device) ist eine technische Schutzmaßnahme, aber kein Nachweis dafür, dass ein Schaden automatisch gedeckt ist. Umgekehrt beweist ein defekter Wechselrichter allein noch nicht, dass ein versichertes Ereignis vorliegt. Der VDE beschreibt direkte und nahe Blitzeinschläge als Gefahren; bei nahen Einschlägen können Teilströme über elektrische Installationen und Versorgungsleitungen in die Anlage gelangen. [VDE: Blitzschutz von PV-Anlagen](https://www.vde.com/de/blitzschutz/infos/pv-anlagen) Lesen Sie deshalb die konkreten Versicherungsbedingungen statt sich auf ein Produktetikett wie „Photovoltaikversicherung“ zu verlassen. Suchen Sie nach dem versicherten Ereignis (etwa Überspannung durch Blitz), nach versicherten Anlagenteilen wie Modulen, Wechselrichter, Speicher und Verkabelung sowie nach Ausschlüssen, Selbstbehalt und möglichen Ertragsausfallleistungen. Prüfen Sie außerdem, ob die Anlage in eine Wohngebäudeversicherung eingeschlossen oder separat versichert ist. Das sind Prüfpunkte, keine Aussage, dass jeder Vertrag dieselben Leistungen enthält.

Schutzkonzept an der Anlage und am Gebäude nachvollziehen

Ein Schutzkonzept lässt sich nicht auf „SPD vorhanden“ verkürzen. Entscheidend sind unter anderem die Leitungswege auf DC- und AC-Seite, die Kabellängen, vorhandene Blitzschutzanlage, Erdung und Potentialausgleich sowie die Frage, ob Schutzgeräte bereits im Wechselrichter integriert sind. Der VDE nennt beispielsweise bei PV-Anlagen ohne äußeren Blitzschutz SPD-Typ-2-Maßnahmen an mehreren Stellen und macht eine Empfehlung davon abhängig, ob Leitungen länger als zehn Meter sind. Das ist ein Schema für bestimmte Anlagenkonstellationen, keine pauschale Nachrüstanweisung für jedes Dach. Wichtig ist auch der Zustand zum Zeitpunkt des Schadens. Bewahren Sie Inbetriebnahme- und Prüfprotokolle, Übersichts- und Verdrahtungspläne, Rechnungen sowie Datenblätter der eingebauten Schutzgeräte auf. Lassen Sie den Fachbetrieb dokumentieren, welche Schutzgeräte wo verbaut sind, ob sie integriert oder separat ausgeführt wurden und ob sichtbare Auslösungen oder Defekte vorliegen. Die herangezogene VDE-Fachinformation ist derzeit als überarbeitet gekennzeichnet; sie betont selbst, dass die erforderliche Handlungsweise individuell zu prüfen ist. Planungs- und Installationsfragen gehören daher in fachkundige Hände. [VDE: PV-Blitzschutz](https://www.vde.com/de/blitzschutz/infos/pv-anlagen)

Bedingungen auf Pflichten und Kürzungsrisiken prüfen

Vergleichen Sie vor allem drei Stellen im Vertrag: die Definition des versicherten Überspannungsereignisses, technische oder organisatorische Obliegenheiten und Ausschlüsse. Eine Bedingung kann etwa Nachweise zur fachgerechten Errichtung oder Wartung verlangen; ob eine konkrete Pflicht besteht, ergibt sich nur aus Ihrem Vertrag. Dokumentieren Sie deshalb, was bei Installation und späteren Änderungen beauftragt wurde. Der VDE weist allgemein darauf hin, dass Überspannungen auch über metallene Leitungen ins Gebäude gelangen können – ein Schutz nur an einer einzelnen Steckdose deckt daher nicht automatisch alle Leitungswege ab. [VDE: Überspannungsschutz](https://www.vde.com/de/blitzschutz/infos/ueberspannungsschutz) Die gesetzlichen Folgen hängen vom jeweiligen Tatbestand ab: § 81 VVG erlaubt bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls eine Kürzung im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens. § 28 VVG behandelt dagegen die Verletzung vertraglicher Obliegenheiten; dort ist unter anderem die Ursächlichkeit relevant. Daraus folgt nicht, dass ein fehlender oder fehlerhafter Überspannungsschutz automatisch zur Ablehnung führt. Es kommt auf Vertragswortlaut, Ursache, Verschulden und Schadenfall an. Bei einer streitigen Kürzung sollte die Begründung des Versicherers konkret geprüft werden. [§ 81 VVG](https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__81.html) · [§ 28 VVG](https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__28.html)

Nach einem Schaden: Befund sichern, bevor repariert wird

Melden Sie den Schaden zeitnah nach den Fristen und Verfahren Ihres Vertrags. Fotografieren Sie betroffene Geräte, Schutzgeräte und Anzeigen, notieren Sie Ereigniszeitraum und Symptome und sichern Sie Wechselrichter- oder Monitoringmeldungen. Lassen Sie den Fachbetrieb den Befund schriftlich festhalten: Welche Komponenten sind ausgefallen, welche Schäden sind sichtbar, welche Ursache ist technisch plausibel und welche weiteren Prüfungen sind nötig? Eine Gewitterwarnung oder ein örtlicher Blitzeinschlag kann Kontext liefern, ersetzt aber keine Ursachenanalyse am konkreten Gerät. Soweit möglich, stimmen Sie die Besichtigung mit dem Versicherer ab, bevor beschädigte Teile entsorgt oder umfangreiche Reparaturen vorgenommen werden; notwendige Sicherungsmaßnahmen sollten Sie dokumentieren. Reichen Sie Kostenvoranschlag, Reparaturbericht, Anlagenunterlagen und Nachweise zum Schutzkonzept gemeinsam ein. So lässt sich die Anspruchsprüfung auf überprüfbare Fakten stützen, ohne aus dem bloßen Auftreten eines Defekts eine bestimmte Schadensursache oder Deckungszusage abzuleiten.

Quellen

  1. VDE
  2. VDE
  3. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
  4. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz