Solarstrom-Flatrate: Verrechnung und Grenzen prüfen
09.10.2026
Bei einem PV-Paket kann eine lange Preisgarantie an einen begrenzten Anteil des Jahresverbrauchs gekoppelt sein; Reststrom und weitere Preisbestandteile folgen eigenen Regeln. Prüfen Sie deshalb Berechnungsbasis, Kostenblöcke und Vertragsende statt nur mit dem Wort „Flatrate“ zu kalkulieren.
„Flatrate“ heißt nicht automatisch unbegrenzt
Behandeln Sie den Werbebegriff zunächst wie eine Prüfungsfrage: Welche Menge wird zu welchem Preis geliefert – und ab wann gilt ein anderer Tarif? Ein konkretes PV-Paket nennt eine Deckung von 60 Prozent des Strombedarfs, höchstens jedoch 4.500 kWh im Jahr. Das ist eine Obergrenze, keine Zusage für unbegrenzte Kilowattstunden. Die Produktseite richtet das Angebot an Eigentümerinnen und Eigentümer zur Eigennutzung; daraus folgt nicht, dass jedes sogenannte Solarstrom-Flatrate-Angebot dieselben Bedingungen hat. Rechenbeispiel, nur zur Veranschaulichung: Bei 6.000 kWh Jahresverbrauch entsprechen 60 Prozent 3.600 kWh. Bei 9.000 kWh wären 60 Prozent 5.400 kWh; die genannte Obergrenze würde die gedeckte Menge auf 4.500 kWh begrenzen. Das sind 50 Prozent dieses höheren Verbrauchs. Die Rechnung prüft die beworbene Prozent-/Deckel-Logik, ersetzt aber nicht die vertragliche Definition: Fragen Sie, ob der Vertrag mit Prognose, tatsächlichem Jahresverbrauch, gemessener Eigenverbrauchsmenge oder einer anderen Referenz rechnet.
Verrechnung im Angebot nachvollziehen
Bitten Sie um eine schriftliche Beispielabrechnung für ein Jahr mit typischem Verbrauch sowie für ein Jahr mit deutlich höherem Bedarf. Darin sollten die Kilowattstunden aus der zugesagten Solarstrommenge und die verbleibende Reststrommenge getrennt erscheinen. Prüfen Sie außerdem, wie ein Mehrverbrauch oberhalb der Grenze behandelt wird und ob eine nicht genutzte zugesagte Menge verfällt oder anders abgerechnet wird. Die öffentlich beschriebene Deckelung allein beantwortet diese Rechenfragen nicht. Ein im FAQ beschriebenes Paket nennt für Reststrom eine Preisgarantie von 24 Monaten. Bei einem Vergleich ist deshalb nicht nur die Dauer der Solarstromgarantie wichtig: Vermerken Sie separat, welcher Preisbestandteil für welche Strommenge und wie lange feststeht.
Aus Preisgarantie wird keine Pauschale
Eine Preisgarantie kann einen Teil des Arbeitspreises fixieren, ohne alle monatlichen oder staatlich veranlassten Kosten einzufrieren. Auf der abgerufenen Produktseite stehen Grundpreis und Arbeitspreis je Kilowattstunde sowie ein monatlicher Bereitstellungspreis. Deren veröffentlichte Werte sind eine Momentaufnahme und gehören vor Vertragsschluss mit dem individuellen Angebot abgeglichen. Auch die Produktseite grenzt die Garantie ein: Weitere Preisbestandteile des Arbeitspreises können ausgenommen sein. Machen Sie daher eine einfache Gesamtkostenrechnung: feste Monatsbeträge × zwölf, dazu erwartete kWh je Preisstufe und anschließend ausdrücklich ausgeschlossene oder variable Preisbestandteile. Prüfen Sie, ob Speicher, Notstromfunktion, Zähler/Messstellenbetrieb, Wartung und Reparatur in den festen Kosten enthalten sind oder separat berechnet werden. So wird sichtbar, ob eine vermeintliche Flatrate tatsächlich kalkulierbar ist.
Vertrag und Nebenleistungen getrennt prüfen
Die Bundesnetzagentur führt Messstellenbetrieb und die dafür anfallenden Entgelte als Angaben auf, die im Vertrag erkennbar sein müssen. Lassen Sie sich auch Verbrauchsstelle, Abrechnungsrhythmus, Zählerzuordnung und die Art der Messung erläutern. Bei einem Paket aus Stromlieferung, Speicher, Wartung oder App sollte eindeutig sein, wer Vertragspartner jeder Leistung ist, was im Preis steckt und welche Folgen ein Ausfall oder eine Kündigung hat. § 41 EnWG nennt unter anderem Preise, Preisanpassungen und Kündigungsfristen als Vertragsangaben. Werden neben der Energielieferung weitere Produkte oder Leistungen gebündelt, kann deren Vereinbarung separat kündbar sein. Das ist kein Ersatz für die Lektüre der konkreten Vertragsunterlagen: Markieren Sie Laufzeit, Verlängerung, Kündigung, Preisänderung und die Regeln für Hausverkauf oder Auszug und lassen Sie unklare Formulierungen schriftlich erläutern.
Vor der Unterschrift: vier konkrete Fragen
1. Auf welche Verbrauchsgröße beziehen sich Prozentsatz und Jahresdeckel – und wie wird die Menge auf der Rechnung ausgewiesen? 2. Welcher Tarif gilt für Reststrom und für Verbrauch jenseits der zugesagten Menge, und wann kann sich dieser Preis ändern? 3. Welche Preisbestandteile sind von der Garantie ausgenommen, welche Fixkosten kommen monatlich hinzu und sind Messkosten enthalten? 4. Was passiert bei Vertragsende, Hausverkauf oder dem Wunsch, eine gebündelte Zusatzleistung nicht mehr zu nutzen? Erst wenn diese Antworten im Angebot und im Vertrag zusammenpassen, lässt sich ein Paket sinnvoll mit Kauf, Finanzierung oder einem anderen Liefervertrag vergleichen. Die entscheidende Größe ist nicht das Etikett „Flatrate“, sondern der Preis je tatsächlich abgerechneter Kilowattstunde einschließlich fester Gebühren und der Grenzen der Zusage.