Strom ohne Energiequelle? So prüfen Sie Eigenstromangebote
09.10.2026
Angebliche Eigenstromgeräte ohne Energiezufuhr widersprechen der Energiebilanz. Prüfen Sie, woher Energie kommt, wie Leistung gemessen wird und was Kennzeichnungen tatsächlich belegen.
Der entscheidende Punkt: Energie muss irgendwoher kommen
Ein Gerät kann Energie umwandeln oder speichern, aber ein Versprechen dauerhafter Stromabgabe ohne jeden Energiezufluss braucht eine nachvollziehbare Erklärung. Der Energieerhaltungssatz betrifft die Bilanz: Was als elektrische Energie herauskommt, muss zuvor als Energie hineingelangt oder im Gerät gespeichert gewesen sein. LEIFIphysik beschreibt die Konstanz der Gesamtenergie für ein abgeschlossenes, nicht von außen beeinflusstes System ([Energieerhaltung](https://www.leifiphysik.de/mechanik/arbeit-energie-und-leistung/grundwissen/energieerhaltung)). In echten Geräten wird ein Teil der zugeführten Energie außerdem etwa als Wärme abgegeben; die elektrische Ausgabe kann daher nicht dauerhaft größer als alle Zufuhr zusammen sein. Magnete, Spulen oder rotierende Scheiben sind Bauteile, keine Energiequelle an sich. Sie können Kräfte und Energieumwandlungen ermöglichen. Ein Generator liefert Strom, wenn er mechanisch angetrieben wird; entscheidend ist, was den Antrieb aufrechterhält. Ein Akku kann einen scheinbar autarken Aufbau vorübergehend speisen, und ein nicht sichtbarer Netzanschluss oder eine Messung an einem bereits geladenen Speicher kann die Bilanz ebenfalls verändern. Das ist keine Behauptung über ein bestimmtes Angebot, sondern eine Prüffrage für jedes Gerät.
Eine konkrete Energiebilanz statt eines beeindruckenden Videos
Nehmen wir rein hypothetisch eine Anzeige mit 100 Watt elektrischer Dauerleistung über zehn Stunden. Das wären 1.000 Wattstunden (1 Kilowattstunde) abgegebene Energie. Wer behauptet, das Gerät liefere diese Energie ohne Netz, Sonne, Brennstoff, Bewegung oder Entladung eines Speichers, sollte erklären, welcher Zufluss die Ausgabe ermöglicht. Ein kurzes Video kann weder Dauerbetrieb noch eine vollständige Bilanz belegen. Vergleichen Sie bei einer Prüfung die Energie am Eingang und am Ausgang über denselben Zeitraum, nicht nur Momentanwerte. Erfassen Sie vorher, ob Akku, Kondensator, Netzteil, Beleuchtung, Wärme oder ein mechanischer Antrieb beteiligt ist. Ein Messgerät muss zur jeweiligen Gleich- oder Wechselstromseite und zum Leistungsbereich passen; bei Netzspannung gehört die Messung in fachkundige Hände. Dokumentieren Sie Anfangs- und Endzustand des Speichers. Ein sinkender Akkustand ist Energiezufuhr aus dem Speicher, auch wenn gerade kein Kabel zu sehen ist. Die Verbraucherzentrale erklärt am realen Beispiel Steckersolar: Das Modul gewinnt Strom aus Sonnenlicht; für einen netzunabhängigen Einsatz nennt sie stattdessen ein Inselsystem mit Batterie und anderem Wechselrichter ([Steckersolar erklärt](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/steckersolar-solarstrom-vom-balkon-direkt-in-die-steckdose-44715)). Der Kontrast ist nützlich: Auch ein legitimes „Eigenstrom“-Produkt benennt seine Energiequelle und seine Betriebsbedingungen.
Welche Angaben vor dem Kauf auf den Tisch gehören
Bitten Sie den Anbieter schriftlich um eine verständliche Energiebilanz: Welche Quelle speist das System, welche Leistung und Energiemenge werden am Ein- und Ausgang beansprucht, über welchen Zeitraum und unter welchen Bedingungen? Fragen Sie nach Messprotokollen mit Gerätetyp, Messpunkten, Laufzeit, Startzustand und unabhängiger Prüfstelle. Ein Einzelwert in Watt ist Leistung, nicht schon ein Nachweis dafür, wie viele Kilowattstunden das Produkt über einen Tag oder Monat abgeben kann. Achten Sie auf ausweichende Antworten wie „Quanten“, „Resonanz“ oder „freie Energie“, wenn keine messbare Quelle und keine nachvollziehbare Bilanz genannt werden. Solche Wörter widerlegen keine Physik und ersetzen keine Messdaten. Auch die Behauptung, Energiequelle oder Funktionsprinzip dürfe aus Geheimhaltungsgründen nicht offengelegt werden, macht eine Rendite- oder Autarkieaussage nicht prüfbar. Kaufen Sie nicht unter Zeitdruck und zahlen Sie keine hohe Vorauszahlung allein aufgrund einer Vorführung.
CE-Zeichen ist kein Nachweis für kostenlose Energie
Ein CE-Zeichen wird im Verkauf manchmal als Beleg für umfassende Prüfung oder außergewöhnliche Leistung präsentiert. Die EU-Seite erklärt jedoch, dass der Hersteller mit der Kennzeichnung angibt, sein Produkt erfülle die einschlägigen EU-Produktvorschriften ([CE-Kennzeichnung](https://europa.eu/youreurope/business/product-rules-compliance/general-product-compliance/ce-marking/index_de.htm)). Daraus folgt nicht, dass eine unabhängige Stelle den behaupteten Stromertrag gemessen oder eine neue Energiequelle bestätigt hat. Fragen Sie daher getrennt nach Sicherheits- und Konformitätsunterlagen einerseits und belastbaren Leistungsnachweisen andererseits. Ein Prüfsiegel, ein Patent, ein Zertifikat oder ein professionell wirkendes Datenblatt ist jeweils nur so aussagekräftig wie sein konkreter Gegenstand: Was wurde geprüft, von wem, nach welchem Verfahren und mit welchem Ergebnis? Verifizieren Sie den Aussteller selbst über dessen offizielle Kontaktdaten. Falls der Verkäufer keine nachvollziehbaren Antworten oder prüfbaren Unterlagen liefert, ist Abstand die vernünftige Entscheidung. Das ist eine Vorsichtsregel, keine Feststellung, dass jedes ungewöhnliche Gerät oder jede neue Technik unseriös wäre.
Wenn Sie bereits bestellt haben
Sichern Sie Anzeige, Produktbeschreibung, Rechnung, Nachrichten und Zahlungsbeleg. Notieren Sie konkrete Versprechen und vergleichen Sie sie mit dem gelieferten Gerät und den Unterlagen; behauptete Leistung sollte als messbare Eingangs- und Ausgangsgröße formuliert sein. Lassen Sie ein netzbetriebenes oder geöffnetes Gerät nicht selbst untersuchen: Stromschlag- und Brandgefahr sind ein eigenständiges Risiko, unabhängig davon, ob die Energiewerbung stimmt. Bei Zweifeln an einer Werbeaussage können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden; bei einem konkreten Sicherheitsmangel sind Hersteller, Händler und zuständige Marktüberwachung mögliche Anlaufstellen. Die physikalische Bilanz ist ein guter erster Filter, ersetzt aber weder eine fachgerechte Sicherheitsprüfung noch eine rechtliche Einzelfallberatung.