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Bonus im Reststromtarif: So bleiben Dauerkosten sichtbar

09.10.2026

Ein Strombonus kann das erste Lieferjahr rechnerisch verbilligen und danach wegfallen. Vergleichen Sie deshalb den Tarif mit und ohne Bonus, rechnen Sie Grund- und Arbeitspreis für Ihren Verbrauch durch und prüfen Sie die Bedingungen für Auszahlung und Kündigung.

Was mit „Reststromtarif“ gemeint ist

Mit „Reststromtarif“ ist hier der Tarif gemeint, der nach dem bonusbegünstigten Startjahr weiterläuft – nicht eine besondere gesetzliche Tarifart. Der einmalige Strombonus kann den Einstieg attraktiv aussehen lassen, während die laufenden Preise nach dem ersten Belieferungsjahr stärker ins Gewicht fallen. Genau diese laufenden Kosten sind entscheidend, wenn Sie den Vertrag nicht sofort wieder wechseln möchten. Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass die günstigen Gesamtkosten häufig nur im ersten Lieferjahr gelten und danach höhere Arbeits- oder Grundpreise anfallen können.

Rechnen Sie zwei Jahre statt nur den Bonus

Eine einfache Vergleichsrechnung lautet: Jahreskosten = Grundpreis + (Jahresverbrauch × Arbeitspreis) − tatsächlich erreichbarer Bonus. Rechnen Sie im zweiten Jahr erneut, aber ohne den einmaligen Bonus. Ein rein fiktives Beispiel: Bei 3.500 kWh Verbrauch, 180 Euro Grundpreis pro Jahr und 34 Cent je kWh ergeben sich 1.370 Euro vor Bonus. Ein Bonus von 150 Euro senkt die erste Jahresrechnung rechnerisch auf 1.220 Euro; bleibt der Tarif im Folgejahr unverändert, kostet es dann wieder 1.370 Euro. Ein Tarif ohne Bonus mit angenommenen 1.250 Euro Jahreskosten wäre im ersten Jahr teurer, im zweiten aber günstiger. Über zwei Jahre lägen die Beispielkosten bei 2.590 Euro für den Bonustarif und 2.500 Euro für den Tarif ohne Bonus. Das ist nur eine Rechenillustration, kein aktuelles Marktangebot; sie setzt voraus, dass Verbrauch und Preise gleich bleiben und der Bonus vollständig ausgezahlt wird. Vergleichen Sie deshalb die Beträge sowohl mit als auch ohne Bonus.

Portaleinstellungen und tatsächliche Abschläge prüfen

Stellen Sie im Vergleichsportal die Bonusberücksichtigung aus oder rechnen Sie die Bonusgutschrift selbst heraus. Prüfen Sie, ob der angezeigte Rang nur durch den Startbonus zustande kommt, und beziehen Sie die Kosten über die gesamte Erstvertragslaufzeit ein. Vergleichen Sie anschließend Angebot und Vertragsbedingungen auf der Website des Versorgers. Ein beworbener Monatspreis kann den Bonus bereits enthalten; der monatliche Abschlag, der tatsächlich vom Konto abgeht, kann daher höher sein. Für die Liquiditätsplanung zählt zunächst der Abschlag, für den Tarifvergleich die Jahreskosten inklusive einer realistisch erreichbaren Bonuszahlung.

Bonusbedingungen vor dem Wechsel lesen

Ein Bonus ist nicht immer bedingungslos. Prüfen Sie im Vertrag und in den AGB, wann und in welcher Höhe er gezahlt wird und ob ein Mindestverbrauch, ein Umzug oder die Neukundendefinition eine Rolle spielen. Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen Vertragslaufzeit und Belieferungszeit: Die Stromlieferung kann später beginnen als der Vertragsabschluss. Eine Bonuszusage, die zwölf Monate tatsächliche Belieferung voraussetzt, kann deshalb anders wirken als eine zwölfmonatige Vertragslaufzeit. Halten Sie die Angebotsdarstellung und die zum Abschluss geltenden Bedingungen fest und kontrollieren Sie die spätere Abrechnung auf die zugesagte Gutschrift.

Wann ein Bonusmodell zu Ihnen passt

Ein Bonustarif kann in einer Einjahresrechnung günstig erscheinen, wenn Sie die Bedingungen erfüllen und den Wechsel nach dem ersten Lieferjahr tatsächlich organisieren. Wer einen Tarif mehrere Jahre behalten will oder einen erneuten Wechsel nicht zuverlässig einplant, sollte den Preis ohne einmalige Gutschrift stärker gewichten. Legen Sie sich vor dem Abschluss eine kleine Tabelle an: geschätzter Verbrauch, Grundpreis, Arbeitspreis, Bonusbetrag und Voraussetzungen, Kosten im ersten Jahr sowie Kosten danach. Der entscheidende Vergleich ist nicht die Höhe des Bonus allein, sondern ob der Tarif auch ohne ihn zu Ihrem Verbrauch und Ihrer geplanten Vertragsdauer passt.

Quellen

  1. Verbraucherzentrale
  2. Verbraucherzentrale
  3. Verbraucherzentrale