Stromtarif trotz PV wechseln: Netzbezug richtig vergleichen
09.10.2026
Wer eine Photovoltaikanlage nutzt, sollte beim Stromtarif nicht den gesamten Haushaltsverbrauch ansetzen, sondern den vom Liefervertrag abgedeckten Netzbezug. Jahresabrechnung, Preisbestandteile und Vertragsbedingungen liefern die passende Vergleichsbasis.
Die PV-Anlage verändert die Vergleichsmenge
Eine Photovoltaikanlage versorgt einen Teil des Hauses direkt mit eigenem Solarstrom. Für diesen Anteil wird kein Strom vom Lieferanten bezogen; ins Netz eingespeister Überschuss senkt den Bezug ebenfalls nicht weiter. Für den üblichen Haushalts-Stromvertrag ist deshalb die auf der Jahresabrechnung ausgewiesene bezogene Kilowattstundenmenge die passende Ausgangsbasis – nicht der gesamte Strombedarf des Hauses und auch nicht die PV-Erzeugung. Die Verbraucherzentrale beschreibt, dass Dachstrom Netzstrom ersetzt und dadurch die Abhängigkeit vom Versorger sinkt ([Photovoltaik: Planung und Eigenverbrauch](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/photovoltaik-was-bei-der-planung-einer-solaranlage-wichtig-ist-5574)).
Jahresrechnung statt Anlagenleistung
Nehmen Sie die letzte vollständige Jahresabrechnung und suchen Sie nach dem abgerechneten Bezug in Kilowattstunden. Das ist meist die einfachste Näherung für das nächste Vertragsjahr; die Verbraucherzentrale empfiehlt den Vorjahresverbrauch als Basis für eine Verbrauchsschätzung ([Abschlag und Verbrauch berechnen](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/rechner-das-ist-ihr-passender-abschlag-fuer-strom-gas-oder-fernwaerme-75669)). Die kWp-Leistung der Anlage, der Jahresertrag oder die geschätzte Haushaltslast sind kein Ersatz dafür. Wurde die PV-Anlage erst kürzlich installiert, änderten sich Speicher, Wärmepumpe oder E-Auto-Nutzung, kann das Vorjahr die künftige Bezugsmenge verfehlen. In dem Fall aktuelle Zähler- beziehungsweise Abrechnungswerte heranziehen und die Veränderung transparent als Schätzung behandeln. Bei Mieterstrom, gemeinsamer Versorgung oder mehreren Zählern gilt zudem nicht zwingend dieselbe Abrechnungslogik wie beim normalen Haushaltsvertrag.
Jahreskosten mit der passenden Bezugsmenge rechnen
Vergleichen Sie nicht nur den Arbeitspreis. Rechnen Sie für jeden Tarif: erwarteter Netzbezug in kWh × Arbeitspreis plus Jahresgrundpreis und gegebenenfalls separat berechneter Messpreis. Genau diese Rechenlogik nennt die Verbraucherzentrale für die Kostenkalkulation ([Kosten aus Verbrauch und Tarif berechnen](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/rechner-das-ist-ihr-passender-abschlag-fuer-strom-gas-oder-fernwaerme-75669)). Beispiel, ausdrücklich mit frei gewählten Zahlen: Bei 2.000 kWh Netzbezug kostet Tarif A mit 32 Cent/kWh und 120 Euro Grundpreis rechnerisch 760 Euro im Jahr. Tarif B mit 30 Cent/kWh und 170 Euro Grundpreis kostet 770 Euro. Der niedrigere Arbeitspreis allein macht B in diesem Beispiel also nicht günstiger. Boni am besten getrennt ausweisen, damit ein einmaliger Vorteil die laufenden Kosten nicht verdeckt.
Vergleichsportal und Tarifbedingungen prüfen
Geben Sie im Vergleichsportal den Netzbezug aus der Jahresrechnung ein, nicht die Summe aus Eigenverbrauch und Netzbezug. Lassen Sie Boni bei der Sortierung außen vor und sortieren Sie nach den Jahresgesamtkosten. Die Verbraucherzentralen weisen außerdem darauf hin, dass Portalangaben vor Vertragsabschluss mit den Angaben des Anbieters abgeglichen werden sollten ([Tarifvergleich richtig einstellen](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/so-finden-sie-den-passenden-strom-oder-gastarif-6436)). Prüfen Sie Laufzeit, Kündigungsfrist und Reichweite einer Preisgarantie. Ein dynamischer Vertrag ist nicht automatisch passend, nur weil die PV-Anlage zeitweise Überschuss produziert: Der Arbeitspreis hängt von Börsenpreisen ab und Verbraucher profitieren laut Verbraucherzentrale besonders dann, wenn ein großer Teil des Verbrauchs verschoben werden kann. Ein Speicher oder steuerbare Verbraucher können dafür wichtig sein; sie garantieren aber nicht von selbst niedrigere Kosten.
Wechselzeitpunkt und Zählerstand
Prüfen Sie zunächst Vertragsende und Kündigungsfrist. Der seit 6. Juni 2025 werktäglich binnen 24 Stunden mögliche technische Stromlieferantenwechsel hebt diese vertraglichen Fristen nicht auf ([Hinweise der Bundesnetzagentur zum Lieferantenwechsel](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/KuendigungLieferantenwechsel/Lieferantenwechsel/artikel.html)). Lassen Sie den neuen Anbieter die Übernahme nur mit den korrekten Angaben zur Lieferstelle veranlassen. Notieren beziehungsweise fotografieren Sie den Zählerstand zum Wechseltermin und bewahren Sie die Schluss- und Jahresabrechnungen auf. So können Sie später prüfen, ob der Vergleich auf einer plausiblen Bezugsmenge beruhte und ob die tatsächlichen Kosten vom Angebot abweichen.