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Sturmschäden an der PV-Anlage: Beweise sichern, Schaden melden

09.10.2026

Nach einem Sturm zählen zuerst Sicherheit und die Abwehr weiterer Schäden. Mit geordneten Fotos, einer Anlagen-Schadensliste und einer zeitnahen, dokumentierten Meldung erleichtern Sie die Prüfung – ohne den Versicherungsschutz vorwegzunehmen.

Erst absichern, dann dokumentieren

Nach einem Sturm ist die erste Frage nicht, ob ein Modul noch Strom liefert, sondern ob Menschen gefährdet sind. Halten Sie Abstand zu losen Modulen, herabhängenden Kabeln und beschädigten Dachbereichen. Betreten Sie das Dach nicht selbst. Bei sichtbaren elektrischen Schäden oder unklarer Anlagenlage lassen Sie die Anlage durch einen Fachbetrieb prüfen und sichern. Soweit es sicher möglich ist, verhindern Sie Folgeschäden: etwa durch Absperren eines gefährlichen Bereichs oder eine provisorische Abdeckung, die keine neue Gefahr schafft. § 82 VVG nennt die Pflicht, nach Möglichkeit Schäden abzuwenden und zu mindern; zumutbare Versichererweisungen sind zu befolgen. Die Verbraucherzentrale rät, Schäden möglichst detailliert fotografisch oder per Video festzuhalten. Praktisch heißt das: zuerst ein Überblicksbild von Dach und Umgebung, dann einzelne Aufnahmen der betroffenen Modulfelder, Halterungen, Leitungswege, Wechselrichter und möglicher Folgeschäden im Gebäude. Fotografieren Sie nur vom sicheren Standort aus.

Ein belastbares Fotoprotokoll anlegen

Sichern Sie zunächst den Zustand, bevor Sie aufräumen oder Teile bewegen – sofern das gefahrlos möglich ist. Nehmen Sie Übersichts- und Nahaufnahmen auf und notieren Sie zu jeder Aufnahme Datum, Uhrzeit, Standort und Blickrichtung. Eine einfache Benennung wie „Nordseite_Dach_01“ hilft, die Bilder später einer Anlagenstelle zuzuordnen. Ergänzen Sie ein kurzes Ereignisprotokoll: wann Sie den Schaden entdeckt haben, welche Veränderungen Ihnen auffielen und welche Sicherungsmaßnahme Sie wann veranlasst haben. Falls Teile abgebrochen oder verschoben sind, dokumentieren Sie Lage und Zustand, ohne sie für bessere Bilder anzufassen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, beschädigte Sachen zunächst nicht wegzuwerfen. Bewahren Sie entfernte Teile daher – soweit sie sicher gelagert werden können – auf und fotografieren Sie sie vor dem Entfernen und danach. Das ist keine Garantie für eine Anerkennung, schafft aber nachvollziehbare Unterlagen für die Prüfung.

Schadenmeldung: knapp, konkret, zeitnah

Melden Sie den Schaden zeitnah über den vom Versicherer vorgesehenen Kanal; § 30 VVG verlangt die Anzeige des Versicherungsfalls nach Kenntnis unverzüglich. Für die erste Meldung müssen nicht alle technischen Ursachen feststehen. Beschreiben Sie, wann Sie den Schaden entdeckt haben, welche Anlagenbereiche sichtbar betroffen sind und ob bereits eine Gefahrensicherung erfolgt ist. Bitten Sie um Bestätigung des Eingangs und um konkrete Hinweise zum weiteren Vorgehen. Ein Beispiel: „Am 9. Oktober habe ich nach dem Sturm sichtbare Verschiebungen an Modulen auf der Westseite festgestellt. Die Anlage ist vorsorglich außer Betrieb genommen; Fotos liegen vor. Bitte teilen Sie mit, ob vor Reparatur oder Austausch eine Besichtigung erfolgen soll und welche Unterlagen Sie benötigen.“ Nennen Sie hier nur tatsächlich zutreffende Beobachtungen – eine vermutete Ursache nicht als feststehende Tatsache.

Unterlagen bündeln und Schaden nachvollziehbar auflisten

Führen Sie eine Tabelle mit Ort/Komponente, beobachtetem Schaden, Foto-Datei, Datum der Feststellung und bereits ergriffener Maßnahme. Trennen Sie Beobachtung von technischer Bewertung: „Modul liegt sichtbar schräg“ ist eine Beobachtung; „Befestigung versagt“ ist ohne Prüfung eine Schlussfolgerung. Ergänzen Sie verfügbare Anlagenunterlagen wie Rechnung, Inbetriebnahme- oder Wartungsdokumentation, Lageplan und vorhandene Seriennummern. Senden Sie Kopien, behalten Sie Originale und speichern Sie die übermittelten Dateien zusammen mit Eingangsbestätigung und Schadennummer. Der Versicherer kann nach § 31 VVG erforderliche Auskünfte und zumutbar beschaffbare Belege anfordern, um Versicherungsfall und Leistungsumfang festzustellen. Eine geordnete Akte erleichtert es, auf Nachfragen präzise zu antworten. Dokumentieren Sie auch spätere Telefonate: Datum, Gesprächspartner, vereinbarte Schritte und Fristen.

Reparatur nicht vorschnell beauftragen – Sicherheit geht vor

Ob erst eine Besichtigung stattfinden soll oder sofort ein Handwerker kommen darf, hängt vom konkreten Fall und den Versichererhinweisen ab. Fragen Sie deshalb nach dem weiteren Ablauf und halten Sie dessen Aussagen möglichst schriftlich fest. Die Verbraucherzentrale rät bei Unwetterschäden dazu, den Versicherer nach Anweisungen zu kontaktieren; der VVG-Text verlangt, zumutbare Weisungen zu beachten und – wenn die Umstände es zulassen – einzuholen. Das bedeutet nicht, eine akute Gefahrenstelle ungesichert zu lassen. Erforderliche Sofortmaßnahmen zur Schadensminderung und die Beweissicherung müssen sinnvoll zusammenpassen: erst fotografieren, falls gefahrlos und ohne Verzögerung möglich, dann sichern. Bitten Sie den Fachbetrieb, vor dem Austausch den vorgefundenen Zustand zu dokumentieren und ausgebautes Material zu kennzeichnen. Lassen Sie Umfang und Kosten geplanter Arbeiten schriftlich festhalten und stimmen Sie nicht dringliche Reparaturen nach Möglichkeit mit dem Versicherer ab.

Versicherungsschutz bleibt eine Vertragsfrage

Eine Meldung ist keine Deckungszusage. Ob eine PV-Versicherung, Wohngebäudeversicherung oder ein anderer Vertrag den konkreten Schaden erfasst, richtet sich nach der Police, den Versicherungsbedingungen und dem Einzelfall. Prüfen Sie insbesondere, welche Anlagebestandteile versichert sind und welche Nachweise der Versicherer verlangt. Auch die Zuordnung von Schäden an Dach, Elektrik oder Wechselrichter kann unterschiedliche Fragen aufwerfen. Bewahren Sie deshalb eine Kopie der Police und aller Nachträge auf und bitten Sie bei Unklarheiten um eine schriftliche Begründung der benötigten Unterlagen oder der Entscheidung. Dieser Leitfaden ersetzt keine individuelle Vertrags- oder Rechtsberatung. Er hilft vor allem dabei, nach einem Sturm Beobachtungen, Belege und Kommunikation so zu ordnen, dass die eigentliche Prüfung auf einer nachvollziehbaren Grundlage starten kann.

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
  2. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
  3. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
  4. Verbraucherzentrale