Überschusseinspeisung oder Volleinspeisung: Erlösmodelle vergleichen
09.10.2026
Volleinspeisung bringt pro eingespeister Kilowattstunde mehr Vergütung, während selbst genutzter Solarstrom den Netzbezug mindert. Entscheidend ist der Wert dieser vermiedenen Stromkäufe im Verhältnis zur Einspeisevergütung; ein Beispiel zeigt die Rechnung und ihre Grenzen.
Zwei Erlösmodelle, zwei verschiedene Gegenwerte
Bei der Überschusseinspeisung versorgt die Anlage zuerst den Haushalt; was gerade nicht selbst verbraucht wird, fließt ins Netz. Bei der Volleinspeisung wird die Erzeugung – abgesehen vom technisch in der Anlage verbrauchten Strom – vollständig eingespeist. Die [Bundesnetzagentur](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/Solaranlagen/Nutzung_table.html) führt beide Nutzungsarten als getrennte Möglichkeiten auf. Wirtschaftlich vergleichen Sie deshalb nicht einfach zwei Vergütungssätze: Eigenverbrauch ersetzt einen Teil des Strombezugs, Netzeinspeisung bringt eine Vergütung. Die [Verbraucherzentrale](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/photovoltaik-was-bei-der-planung-einer-solaranlage-wichtig-ist-5574) hebt hervor, dass eine Anlage sich umso schneller rechnet, je mehr Solarstrom direkt selbst genutzt wird. Bei vollständiger Einspeisung sinkt die Haushaltsstromrechnung dagegen nicht.
Vergütungssätze für die Inbetriebnahme im zweiten Halbjahr 2026
Für Gebäudeanlagen nennt die Bundesnetzagentur bei Inbetriebnahme zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 folgende feste Einspeisevergütungen, jeweils für den jeweiligen Leistungsteil: Bis 10 kW sind es bei Teileinspeisung 7,70 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh), bei Volleinspeisung 12,22 ct/kWh. Bis 40 kW betragen die Werte 6,66 beziehungsweise 10,24 ct/kWh; bis 100 kW 5,44 beziehungsweise 10,24 ct/kWh. Das sind keine pauschalen Durchschnittssätze für eine größere Anlage: Die Leistungsstufen greifen auf die jeweiligen Anlagenteile. Der konkrete Satz richtet sich nach Inbetriebnahmedatum und Leistung. Für eine spätere Inbetriebnahme müssen Sie die dann geltenden Regeln und veröffentlichten Fördersätze erneut prüfen.
Ein vereinfachter Vergleich mit Zahlen
Nehmen wir ausdrücklich als Rechenannahme eine 10-kW-Dachanlage mit 10.000 kWh Jahreserzeugung, ohne Speicher. Für die Beispielrechnung wird angenommen, dass davon 2.500 kWh zeitgleich im Haushalt verbraucht und die übrigen 7.500 kWh eingespeist werden. Setzen wir außerdem einen vermeidbaren variablen Netzbezugspreis von 35 ct/kWh an – dies ist eine Annahme, kein allgemeiner Tarif. Beim Überschussmodell ergibt sich überschlägig: 2.500 × 0,35 Euro vermiedener Bezug plus 7.500 × 0,077 Euro Einspeisevergütung = 1.452,50 Euro pro Jahr. Bei Volleinspeisung ergeben 10.000 × 0,1222 Euro = 1.222 Euro. Unter diesen Annahmen liegt das Überschussmodell um 230,50 Euro vorn. Die Rechnung vergleicht den Wert des Stroms, nicht die vollständige Rendite oder Amortisationszeit.
Was die Beispielrechnung nicht abbildet
Die 35 Cent und die Verteilung von Erzeugung und Eigenverbrauch sind bewusst gewählte Annahmen. In einem echten Angebot sollten Sie den variablen Arbeitspreis Ihres Vertrags, den erwarteten zeitgleichen Verbrauch sowie gegebenenfalls Speicherverluste und zusätzliche Speicher- oder Messkosten einsetzen. Ein hoher Eigenverbrauch kann die Überschusseinspeisung stärken; wenn tagsüber wenig Strom verbraucht wird, wächst dagegen der eingespeiste Anteil. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Eigenverbrauch vom Zusammenspiel aus Anlagengröße, Verbrauch und Nutzungsverhalten abhängt. Eine individuelle Prognose ist daher aussagekräftiger als ein allgemeiner Eigenverbrauchs-Prozentsatz. Prüfen Sie außerdem, ob die für Ihre Anlage geltende Leistungsstufe zu den angenommenen Vergütungssätzen passt.
Vor der Entscheidung: Mengen und Anmeldung prüfen
Erstellen Sie für beide Varianten dieselbe Erzeugungsprognose und rechnen Sie je Kilowattstunde entweder den vermiedenen Netzbezug oder die Einspeisevergütung an. Beziehen Sie auf der Ausgabenseite nur tatsächliche Unterschiede zwischen den Varianten ein; die PV-Anlage selbst und ihre laufenden Kosten verschwinden nicht, nur weil das Erlösmodell wechselt. Für die erhöhte Volleinspeisevergütung muss die Anlage dem Netzbetreiber vor Inbetriebnahme als Volleinspeiseanlage gemeldet werden. § 48 EEG beschreibt die Voraussetzung als Einspeisung des gesamten in einem Kalenderjahr erzeugten Stroms, mit Ausnahme des technischen Eigenverbrauchs; im Inbetriebnahmejahr ist die Mitteilung vor Inbetriebnahme vorzunehmen. Die [gesetzliche Vorschrift](https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__48.html) sollte vor Vertragsabschluss zusammen mit den aktuellen Hinweisen des Netzbetreibers geprüft werden.
Faustregel: den Wert je selbst genutzter Kilowattstunde prüfen
Für den ersten Vergleich genügt eine einfache Frage: Ist der vermiedene variable Netzbezugspreis höher als die Vergütung, die für dieselbe Kilowattstunde entgangen wäre? Wenn ja, erhöht zusätzlicher zeitgleicher Eigenverbrauch zunächst den rechnerischen Stromwert. Daraus folgt nicht automatisch, dass Überschusseinspeisung immer die bessere Gesamtinvestition ist: Anlagenauslegung, Verbrauchsprofil, Kosten, Speicher und Vergütungsstufen können das Ergebnis verändern. Die angegebenen 2026-Sätze gelten nur für den genannten Inbetriebnahmezeitraum. Holen Sie deshalb vor der Wahl eine auf Ihre Anlage bezogene Ertrags- und Kostenrechnung ein; nutzen Sie keine Vorjahreswerte oder durchschnittlichen Tarife als Ersatz für Ihre konkreten Daten.